Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Gewerbesteuer prüfen
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Rathaus Umschau 13 / 2022, veröffentlicht am 20.01.2022
Überwindung der Pandemiefolgen: Erhöhung der Gewerbesteuer prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE./Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.6.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 25.6.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in den Planungen für den Haushalt 2022 ff. (ab Eckdatenbeschluss) eine Variante darzustellen, die eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 540 Punkte (von derzeit 490 Punkten) einbezieht, insbesondere soll dargestellt werden, wie sich diese Erhöhung um rund 10 Prozent auf den Verwaltungshaushalt, die erforderlichen Kreditaufnahmen und die dauerhafte Leistungsfähigkeit auswirken. Gleichzeitig soll dargestellt werden, welche Sparmaßnahmen im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Stadt dann entfallen können. In der Darstellung soll weiterhin enthalten sein, welche Auswirkung eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf kleine,- mittlere und große Unternehmen hätte. Begründung:
Der wirtschaftliche Einbruch als Folge der Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Gewerbesteuer geführt. Für 2020 wurde dies zwar weitgehend von Bund und Land ausgeglichen, für 2021/2022 gibt es aber eine solche, unbedingt notwendige Unterstützung für die Kommunen noch nicht.
Während kleinere und mittlere Unternehmen von der ökonomischen Krise sehr stark betroffen sind, haben insbesondere große Unternehmen die Krise weitgehend unbeschadet überstanden. Aus diesem Grund wollen wir auch die Auswirkungen auf die einzelnen Gewerbegrößen für München dargestellt bekommen, damit die stärker belastet werden, die profitierten. Es gibt jedoch zahlreiche Aufgaben, die die Stadt nicht verschieben kann. Den Bau von Schulen und Kitas, die Ausübung von Vorkaufsrechten, Maß- nahmen im Klimaschutz für die Umsetzung der Verkehrswende. Vieles wird hier vertagt, bis die Steuereinnahmen wieder steigen – aber vor allem bei Klima und Verkehr läuft uns die Zeit davon. Deshalb muss die Stadt auch die Erhöhung der eigenen Steuereinnahmen in Betracht ziehen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 25.6.2021 Folgendes mit:
Eine Erhöhung des Hebesatzes wie im Antrag genannt, kommt allenfalls für die Zukunft in Frage (§ 16 Abs. 3 GewStG).
Aus diesem Grund werden ausschließlich die auf den bisherigen Festsetzungen basierenden erwarteten Vorauszahlungsfestsetzungen für das Jahr 2022 (Stand 30.6.21) in die Betrachtung mit einbezogen.Zum Stand 30.6.2021 werden für das Jahr 2022 mit dem derzeit geltenden Hebesatz von 490 v.H. Vorauszahlungen in Höhe von 1.642.043.248 Euro erwartet.
Unter Annahme einer Erhöhung des Hebesatzes auf 540 v.H. wie im Antrag genannt, würden sich Vorauszahlungen in Höhe von 1.809.598.681 Euro errechnen.
Die Differenz beträgt 167.555.443 Euro.
Eine Differenzierung, wie im Antrag angefragt, nach kleinen, mittleren und großen Unternehmen ist ebenfalls nicht möglich, da der Hebesatz für alle Unternehmen gleich ist.
Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass nach einer aktuell veröffentlichten Auswertung des Deutschen Städtetages die Landeshauptstadt München unter den 14 Deutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern bereits den höchsten Hebesatz hat.
Höhere Hebesätze (499 – 580 v.H.) haben (absteigend nach Einwohnerzahl sortiert) nur die Städte Duisburg, Oberhausen, Hagen, Mülheim a.d. Ruhr, Herne, Recklinghausen, Witten, Castrop-Rauxel und Lüdenscheid (alle Nordrhein-Westfalen)
Trotz der weiter anhaltenden Pandemie hat sich im Finanzhaushalt für das Jahr 2022 eine geplante Verbesserung der Gewerbesteuereinzahlung um 540 Millionen Euro von 2.280 Millionen Euro im Entwurf auf 2.820 Millionen Euro im Schlussabgleich ergeben. Wie dem Beschlussentwurf der Kämmerei zum Haushaltsplan 2022 (Nr. 20-26/V 04725) zu entnehmen ist, führt dies zu einem positiven Saldo in der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 272 Millionen Euro. Damit wird das Ziel, einen Überschuss in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistung von 100 Millonen Euro übertroffen. Somit ist auch die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2022 sichergestellt.
Nachdem die Landeshauptstadt München, wie bereits oben ausgeführt, den höchsten Hebesatz der deutschen Großstädte erhebt, sollte in Anbetracht der sich erholenden Wirtschaft von einer weiteren Erhöhung abgesehen werden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.