Geh- und Radwegparken unterbinden I (Radwegsicherheit XXIV) Runder Tisch mit Polizei, KVÜ und relevanten Behörden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 7.4.2022
Antwort (bisheriger) Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 7.4.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
Das Kreisverwaltungsreferat wird aufgefordert, gemeinsam mit Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung eine effektive Strategie zur Freihaltung von Geh- und Radwegen zu entwickeln. Strategien aus anderen Städten wie Berlin und Bremen können beispielgebend sein.
Als Begründung führten Sie an, dass trotz beschlossener „Vision Zero“ – also dem Ziel Todesfälle im Straßenverkehr zu verhindern – in München das Falschparken auf Geh- und Radwegen vielfach toleriert werde. Ja, es werde sogar von einem „Münchner Weg“ gesprochen, wenn weder abgeschleppt noch Strafzettel ausgestellt würden. Dies verkenne die enorme Sicherheitsgefährdung, der Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende ausgesetzt sind, wenn sie auf Autofahrbahnen, oft auch überraschend für die Autofahrenden, ausweichen müssten, wenn Autos mitten auf Geh- und Radwegen rechtswidrig parkten. Im neuen Bußgeldkatalog sei dieser Straftatbestand mit 55 bis 80 Euro zu ahnden. Eine klare und effektive Strategie sei nötig und alle Kontrollbehörden einzubinden, um eine konsequente Ahndung von Falschparkern zu forcieren und die Geh- und Radwege sicherer zu machen. Nur wenn sich die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen unserer Stadt sicher fühlten, würden sie die ihnen zustehende Infrastruktur annehmen und zu einer Mobilitätswende beitragen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Hierbei kon-trolliert die KVÜ 56 der bestehenden Parklizenzgebiete. In den übrigen 13 Parklizenzgebieten sowie im restlichen Stadtgebiet ist das Polizeipräsidium München für diese Kontrollen zuständig. Zwischen beiden Behörden besteht ein regelmäßiger und intensiver Austausch, ebenso wie mit anderen Referaten, wie z.B. dem Mobilitätsreferat. Ein formaler Runder Tisch ist daher entbehrlich.
Die KVÜ ahndet im Bereich ihrer Zuständigkeit entsprechende Ordnungswidrigkeiten konsequent im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Sowohl im Rahmen des Routinebetriebs durch Fußstreifen, als auch durch eine spezielle Fahrradstaffel. Eine regelmäßige Tolerierung von Verstößen findet nicht statt. Ebenso gibt es keinen „Münchner Weg“. Im Einzelfall kann gem. dem sog. Opportunitätsprinzip von einer schriftlichen Verwarnung abgesehen werden oder lediglich eine mündliche Verwarnung erteilt werden, wenn die Situation vor Ort dies erlaubt. Die Mitarbeiter*innen der KVÜ üben hier stets ihr behördliches Ermessen aus. Dies geschieht insbesondere in Situationen und an Örtlichkeiten, an denen keine Lieferzonen zur Verfügung stehen, der Lieferverkehr aber dennoch gewährleistet werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass durch das Halten oder Parken keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen entsteht.
Das Polizeipräsidium München teilt Folgendes mit:
„Durch die Beamten und Verkehrsdienstangestellten des Polizeipräsidiums München wurden im Jahr 2021 über 784.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht bzw. verwarnt. Hiervon entfielen über 55.000 Ahndungen auf den Bereich Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr 9.300 Fahrzeuge durch die Polizei abgeschleppt.
Aus den genannten Rahmendaten wird allerdings auch ersichtlich, dass die von der ÖDP thematisierte Deliktsgruppe nur einen Teilbereich des polizeilichen Tätigkeitsspektrums im Bereich der Verkehrsüberwachung darstellt. Der Verkehrsbereich in seiner Gesamtheit bildet wiederum nur einen Teilbereich des umfangreichen Aufgabenspektrums der Polizei ab.
In einem ständigen Prozess ist im Polizeipräsidium München eine Balance zwischen der Vielzahl an Aufgaben und den zur Verfügung stehenden Personalressourcen herzustellen. Die Überwachung des Verkehrsgeschehens erfolgt in diesem Spannungsfeld durch die örtlich zuständigen Polizeiinspektionen im Rahmen der Möglichkeiten durch den täglichen Streifendienst. Darüber hinausgehende, gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen müssen durch das Polizeipräsidium München priorisiert werden.Größten Stellenwert haben hierbei die Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und die Überwachung von Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotential für Verkehrsteilnehmer. Sofern sich an einer bestimmten Örtlichkeit ein erhöhtes Gefahrenpotential dadurch herausbildet, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer aufgrund von Falschparkern auf Fahrbahnen ausweichen müssen, wird das Polizeipräsidium München hierauf reagieren. Eine flächendeckende Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen mit dem Ziel der Freihaltung von Geh- und Radwegen ist jedoch nicht darstellbar.
Losgelöst davon pilotiert das Polizeipräsidium München seit April 2022 uniformierte Fahrradstreifen, die auch mit der Verkehrsüberwachung von Verstößen von bzw. zum Nachteil von Radfahrern beauftragt sind. Die Einheit befindet sich gerade im Aufbau.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.