Warum werden Hörgeschädigte in Pandemiezeiten noch mehr als andere von der kulturellen Teilhabe ausgeschlossen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 8.2.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Anhand des Neubaus für das Münchner Volkstheater arbeiten Sie in ihrer Anfrage die Alternativen von fest installierten und mobilen Induktionsanlagen heraus. Beide verfolgen den Zweck, auch höreingeschränkten Besucher*innen ein Kulturerlebnis zu ermöglichen.
Ihre Anfrage vom 8.2.2022 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Mit welchen Vorrichtungen wird grundsätzlich die Teilhabe hörgeschädigter Menschen in städtischen kulturellen Einrichtungen sichergestellt?
Antwort:
Die Teilhabe von Menschen mit Hörschädigung in kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt München wird sichergestellt durch den Einbau von Induktionsanlagen oder dem Verleih von mobilen Geräten hierfür.
Frage 2:
In welchem Umfang werden in kulturellen Einrichtungen mobile beziehungsweise fest installierte Induktionsschleifen eingesetzt?
Antwort:
Generell wird bei allen Sanierungs- und Neubauprojekten darauf geachtet, möglichst allen Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe zu ermöglichen. Dies geschieht auch durch den Verleih von mobilen Induktionsanlagen durch das Team vom „Kulturreferat Technik“. Dieses schreibt hierzu: „Mobile Induktionsschleifen dürfen als durchaus nachhaltig eingestuft werden. Sie ermöglichen den Einsatz im Vermietbetrieb und ersetzen auf diese Weise viele einzelne Geräte, die einrichtungsbezogen womöglich nur gelegentlich Verwendung fänden. Der Betrieb mit wieder aufladbaren Akkus gilt mittlerweile als Standard und erhöht die ökologische Bilanz zusätzlich. Dies, die große Flexibilität und die damit einhergehende Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten hat die nutzerseitige Nachfrage nach mobilen Geräten in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Im Bereich dezentraler Veranstaltungen setzt das Kulturreferat selbst bereits seit vielen Jahren mobile Induktionsschleifen ein. Aus der Praxis seienOpen Air-Veranstaltungen wie das Ander Art Festival genannt, welche auf diese Weise auch im niederschwelligen öffentlichen Raum die Zugangsbarrieren weiter senken.“
Frage 3:
Mit welcher Begründung wird in städtischen Neubauten und Sanierungen auf die Einrichtung fest installierter Induktionsschleifen verzichtet und auf den Einsatz mobiler Geräte gesetzt?
Antwort:
Eine generelle Antwort ist hier nicht möglich, da jeder Einzelfall gesondert zu betrachten ist. Die Abwägung zwischen den beiden Möglichkeiten ist stark abhängig von der geplanten Raumnutzung. Bei einer festen Bestuhlung bietet sich beispielsweise der Einbau von fest installierten Induktionsanlagen an. Wird der Raum jedoch flexibel genutzt, sind mobile Induktionshilfen geradezu zwingend, um die Teilhabe zu gewährleisten.
Frage 4:
Aus welchem Grund ist im neu gebauten Münchner Volkstheater auf die Einrichtung einer fest installierten Induktionsschleife verzichtet worden?
Antwort:
Der Einsatz einer mobilen Induktionsanlage hat sich für das Volkstheater schon seit Jahren in der alten Spielstätte in der Brienner Straße bewährt. Deswegen wurde diese im Zuge des Umzuges mitgenommen. Beschwer-
den hat es deswegen laut Aussage der künstlerischen Betriebsdirektion bislang in keinem einzigen Fall gegeben. Ein weiterer gewichtiger Grund war, dass so gewährleistet wird, dass Besucher*innen mit Hörschädigung so viel größere Flexibilität haben, weil jeder Platz ausgewählt werden kann.
Frage 5:
Liegt eine Evaluierung zur Nutzung mobiler Induktionsschleifen in Mün- chen vor beziehungsweise wann ist eine Evaluierung geplant, die betroffene Hörgeschädigte und ihre Interessensvertretungen in München einschließt?
Antwort:
Eine Evaluierung ist nicht geplant, zumal die Verwendung von mobilen Induktionsanlagen bislang noch nie zu Beschwerden geführt hat. Die Hinzuziehung von Interessenvertretungen wird gewährleistet durch die enge Einbeziehung des Beraterkreises barrierefreies Bauen des städtischen Behindertenbeirates.
Frage 6:
Wie wird zukünftig bei den Neubauten oder Sanierungen der Stadt München hinsichtlich der Einrichtung fest installierter Induktionsschleifen vorgegangen?
Antwort:
Nach der Erstellung eines umfangreichen Nutzerbedarfsprogramms wird dieses auch noch einmal intensiv auf die Erfordernisse der Schaffung von Barrierefreiheit geprüft. Durch Hinzuziehung von externen Beratern oder städtischen Einrichtungen mit dem erwähnten Beraterkreis wird gewährleistet, dass möglichst viele Anforderungen in den Planungsprozess rechtzeitig integriert werden.