Was ist eigentlich mit der Praterinsel?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.1.2022
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 25.1.2022 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird. Einer Fristverlängerung bis 30.6.2022 wurde zugestimmt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Seit 1993 gibt es einen Beschluss über die Nutzung des ehemaligen Riemerschmid-Geländes auf der Praterinsel, weiter nur noch als Praterinsel bezeichnet. Es scheint, dass dieser Beschluss seit Jahren nicht eingehalten wird und für die Eigentümer*innen aber keine Konsequenzen entstehen. So ist festgeschrieben, dass 60% der Fläche kulturell genutzt werden müssen.“
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Gibt es bei der Stadt Erkenntnisse, was der aktuelle Investor, bzw. Eigentümer auf der Praterinsel vorhat, bzw. plant?
Frage 2:
Gibt es mit dem Investor Verhandlungen über die Zukunft des Areals, bzw. Anträge auf eine Nutzungsänderung oder einen Bauantrag für das Gelände?
a. Wenn ja, welche?
Antwort Frage 1 und 2:
Es gibt derzeit keine Erkenntnisse über kommende Entwicklungen auf der Praterinsel.
Mit dem aktuellen Eigentümer haben jedoch in der Vergangenheit Beratungsgespräche stattgefunden. In den Jahren von 2017 bis 2019 wurden drei Bauanträge gestellt, die jedoch lediglich nicht wesentliche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hatten.
Derzeit liegen keine Bauanträge oder Vorbescheidsanträge für geplante Vorhaben vor.
Frage 3:
Zu welchem Preis hätte die Stadt 1987 die Möglichkeit gehabt, das Gelände zu erwerben?
Antwort:
Diese Frage wurde bereits im Jahr 2012 durch das Kommunalreferat folgendermaßen beantwortet, ohne auf einen konkreten Preis Bezug zu nehmen:
„Nach Verlagerung des Betriebs des damaligen Eigentümers aus München nach Erding im Jahr 1987 wurde das Kommunalreferat mit dem Erwerb des Geländes beauftragt. In den anschließenden Verhandlungen kristallisierte sich heraus, dass die Preisvorstellungen des damaligen Eigentümers weit über dem damals ermittelten Verkehrswert lagen, sodass eine Einigung nicht erzielt werden konnte.
Trotzdem blieb das Kommunalreferat in den folgenden Jahren auch mit den jeweils neuen Eigentümern in Kontakt, die jedoch nie ein ernsthaftes Verkaufsinteresse an die Stadt zeigten, sodass die Verhandlungen schließlich nicht mehr aktiv betrieben wurden. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde der Stadt das Gelände nicht zum Kauf angeboten. Eine erneute aktive Kontaktaufnahme mit den aktuellen Eigentümern schien nicht veranlasst, da kein Erwerbsauftrag von Seiten des Stadtrats oder eines Fachreferats vorlag oder vorliegt.“
Frage 4:
Gab es zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, das Gelände zu kaufen?
a. Wenn ja, zu welchem Preis?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Liegen der Stadt der Verlauf der Erwerbspreise der Praterinsel vor? Wie hoch sind diese?
Antwort:
Zu diesem Vorgang liegen der Landeshauptstadt München keine Preise privater Grundstücksverkäufe vor.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten ergreift die Stadt, den Beschluss von 1993 umzusetzen?
Frage 7:
Welche Wirkmöglichkeiten hat die Stadt, um den eingangs erwähnten Beschluss zur kulturellen Nutzung und Sanierung umzusetzen?
Antwort Frage 6 und 7:
Die Vollversammlung des Stadtrates hat mit Beschluss vom 20.10.1993 das weitere Vorgehen der Verwaltung zur Sicherung einer kulturellen Nutzung auf der Praterinsel festgelegt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden Bauanträge für das in Rede stehende Grundstück nach den Zielsetzungen dieses Beschlusses beurteilt und nur mit dem Schwerpunkt der kulturellen Nutzung als zulässig genehmigt. Ebenso wird in jeder Bauberatung auf den Beschluss von 1993 hingewiesen und Bezug zu dem vom Stadtrat im Flächennutzungsplan dargestellten Ziel der kulturellen Nutzung hergestellt.