Halbjährliche Überprüfung der Taxitarife in der Taxikommission
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Evelyne Menges und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.5.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Mit Schreiben vom 25.5.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Taxikommission wird beauftragt, halbjährlich in Zusammenarbeit mit den Taxiverbänden die Taxitarife zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.“
Der Vollzug von Gesetzen, wie hier die Verpflichtung der örtlichen Genehmigungsbehörden zur Festsetzung und Evaluierung der Taxitarife nach § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 1 PBefG, stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 25.5.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Bereits aus den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes ergibt sich eine Verpflichtung für jede Genehmigungsbehörde die Taxitarife festzusetzen und so zu evaluieren, dass diese zu jedem Zeitpunkt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen (§ 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 1 PBefG). Mit diesem klaren gesetzlichen Auftrag geht einher, dass eine Betrachtung der örtlichen Taxitarife ein stetiger Prozess ist. Fixe Prüftermine werden den gesetzlichen Vorgaben nicht gerecht. Das Kreisverwaltungsreferat ist dieser Pflichtaufgabe in der Vergangenheit kontinuierlich nachgekommen. Belegt wird dies dadurch, dass die Taxitarifordnung in den vergangenen Jahren regelmäßig überprüft und den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde. Konkret erfolgte dies zum
-1.12.2013,
-1.3.2016,
-1.3.2019,-1.3.2021,
-1.1.2022 und
-1.6.2022.
Im Rahmen dieser Änderungen wurden Herausforderungen wie gestiegene Energiekosten oder Mindestlohnerhöhungen zeitnah durch das Kreisverwaltungsreferat berücksichtigt. Alle diese Änderungen wurden vorab in der Taxikommission thematisiert und abgestimmt.
Jede Tarifprüfung beansprucht für sich eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von mehreren Monaten. Fixe Termine sind kontraproduktiv, da möglicherweise vorangegangene Prüfungen noch gar nicht abgeschlossen sein können, wenn ein neues Prüfintervall angestoßen werden müsste. Der detaillierten Prüfung liegen insbesondere auch Abstimmungsgespräche mit weiteren Genehmigungsbehörden und dem Taxigewerbe sowie das Einholen von umfangreichem Datenmaterial zugrunde.
Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass jeder Tarif auch einen Spielraum für erforderliche Reinvestitionen beinhaltet, so dass kurzzeitige Schwankungen, wie zum Beispiel an den Energie- und Rohstoffmärkten, kompensiert werden können, bis sich entweder eine Konsolidierung der Märkte ergibt oder eine Tarifanpassung erfolgt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.