Verzerrte Corona-Zahlen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.11.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Sowohl Ende Oktober als auch Anfang November berichtete die Abendzeitung von Verzerrungen der Münchner Corona-Inzidenz-Werte. Dabei wurden dem Robert-Koch-Institut niedrigere Inzidenzwerte gemeldet als Corona-Infektionen nachgewiesen wurden. Um die Verzerrung aufzuarbeiten, wurde dem Gesundheitsamt Hilfe von der Bundeswehr zur Seite gestellt. Derzeit ist nicht absehbar, dass solche Fehler in Zukunft vermieden werden könnten. Um einen dauerhaften Einsatz der Bundeswehr in der Landeshauptstadt zu vermeiden, fragen wir daher den Oberbürgermeister“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Warum werden die Infektionszahlen nicht tagesaktuell an das RKI gemeldet?
Antwort:
Die aktuellen Münchner Zahlen werden entsprechend dem vorgeschriebenen Meldeweg regelmäßig tagesaktuell an die Landesgesundheitsbehörde, in Bayern das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), gemeldet. Dieses wiederum leitet die Fallzahlen aus ganz Bayern täglich ans RKI weiter.
Frage 2:
Wie kam es zu dem Verzug der Meldungen über einen längeren Zeitraum?
Antwort:
Das Gesundheitsreferat wird insbesondere von den anderen Referaten der Stadt zur Bewältigung des Meldeaufkommens mit Personal im Rahmen von PEIMAN-Einsätzen unterstützt, zusätzlich auch phasenweise von au-ßerstädtischen Stellen, insbesondere seit November 2021 wieder täglich durch 50 Personen der Bundeswehr sowie auch wieder durch Personal des Freistaats. Die Unterstützung von Bundeswehrkräften stand aufgrundder in den Sommermonaten niedrigen Inzidenzen einige Zeit nicht zur Verfügung. Auch die städtischen Personalreserven, welche ebenfalls aufgrund der deutlich gebesserten Infektionslage zwischenzeitlich reduziert worden waren, mussten wieder aufgestockt und weiter ausgebaut werden.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens mit sehr schnellem Anstieg der Fallzahlen im Herbst kam es im Verlauf durch das sehr hohe Fallaufkommen vorübergehend zu einer verspäteten Weitermeldung der Fallzahlen, bis wieder ausreichend geschultes Personal zur Verfügung stand.
Frage 3:
Welche anderen Dienststellen außer der Bundeswehr wurden noch zur Hilfe geholt?
Antwort:
Siehe auch Frage 2: Das Gesundheitsreferat wird von Mitarbeiter*innen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung, der Branddirektion, zeitweilig auch des Freistaats und der Bundeswehr unterstützt. Die Anzahl der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter*innen wird dabei der jeweiligen Pandemielage angepasst. Das Gesundheitsreferat ist hierzu in ständigem Austausch mit dem Personal- und Organisationsreferat der Landeshauptstadt München und der Branddirektion, diese wiederum mit dem Freistaat und der Bundeswehr; Anpassungen finden fortlaufend statt. Derzeit wird über eine Ausschreibung weiteres Personal für die Kontaktpersonenverfolgung der LHM gesucht (vgl. Beschluss der Vollversammlung vom 25.11.2021, Nr. 20-26/V 05079: 421 VZÄ wurden bewilligt)). Bisher konnten bereits 440 Personen eingestellt werden; dies entspricht rund 322 VZÄ (Stand: 17.1.2022). Davon werden 358 Personen bis 31.1.2022 ihren Dienst beginnen. Weitere 82 Personen werden ihren Dienst ab 1.2.2022 beginnen. Auch die bereits in 2020 befristet eingerichteten Stellen zur Unterstützung des CTT wurden verlängert (vgl. Beschluss der VV vom 25.11.2021, Sitzungsvorlage 20-26/V 04814 Coronabedingte Mehraufwendungen im Gesundheitsreferat; Verlängerung der CTT-Stellen).
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat der Verzug auf die Umsetzung aktuell geltender Corona-Maßnahmen?
Antwort:
Nachdem die Regelungen der aktuell geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV) – anders als noch in früheren Fassungen – im Wesentlichen nicht mehr auf die Über- oder Unterschreitung von bestimmten Inzidenzwerten abstellen (gleiches gilt fürdie Regelungen des neuen § 28b IfSG), kämen Auswirkungen etwaiger Meldeverzüge aktuell nur im Bereich des § 15 der 15. BayIfSMV (regionaler Hotspot-Lockdown) in Betracht. Die Regelung gilt allerdings erst bei Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 1.000. Dieser Wert wurde auch unter Berücksichtigung des temporären Meldeverzugs bislang nicht erreicht.
Frage 5:
Sind aus anderen Großstädten ähnliche Probleme bekannt?
Antwort:
Der enorme Anstieg an Meldungen, der bundesweit zu verzeichnen war, führte allgemein zu einer Überlastung der Gesundheitsämter, wie auch mehrfach in der Presse berichtet wurde.