Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe zur Gasversorgung der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 7.4.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 7.4.2022 führten Sie als Begründung aus: „Am 1.2.2022, also bereits noch vor Kriegsbeginn in der Ukraine, berichtete die Tagesschau, dass die Füllstände der deutschen Gasspeicher unter ein kritisches Niveau gesunken sind. Auf eine ausgedehnte Kältewelle wäre Deutschland damit nicht mehr ausreichend vorbereitet. Nach der Entscheidung, kein Gas mehr aus Russland zu beziehen, hat nun die Bundesregierung einen Notfallplan ausgearbeitet. Vergangene Woche ruft Wirtschaftsminister Habeck die Frühwarnstufe im Notfallplan für die Gasversorgung aus.
Auf der Homepage der SWM ist zu lesen, dass der Füllstand der süddeutschen Erdgasspeicher aktuell bei unter 20% liegt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen anhand der Stellungnahme der SWM Folgendes mitteilen:
Frage 1a:
Wie stellt sich die aktuelle Lage der Gasversorgung der Landeshauptstadt München dar?
Antwort der SWM:
Derzeit gibt es keine Einschränkungen der Versorgungslage in der Gasversorgung der Landeshauptstadt München.
Frage 1b:
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt München, um die Gasversorgung auch künftig zu sichern?
Antwort der SWM:
Als Betreiberin des Gasverteilnetzes in München ist die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG im Umfang des Energiewirtschaftsgesetz – EnWG auf Gasmangellagen vorbereitet. Maßnahmen auf Grundlage des EnSiG1 obliegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. der Bundesnetzagentur.
Frage 2:
Gehört das gesamte Gasnetz in München der SWM? Wenn nein, dann bitte prozentuale Verteilung der Leitungseigentümer.
Antwort der SWM:
Das gesamte Gasnetz der öffentlichen Versorgung befindet sich im Eigentum der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.
Frage 3:
Hat das produzierende Gewerbe in München ein eigenes vom Rest der Verbraucher getrenntes Gasnetz?
Antwort der SWM:
Nein.
Frage 4:
Wie hoch ist der jährliche Gasverbrauch (2019, 2020 u. 2021) der privaten Haushalte, des produzierenden Gewerbes, Dienstleistungsgewerbes und des energieerzeugenden Gewerbes?
Antwort der SWM:
Frage 5:
Wie hoch ist der jährliche Verbrauch gesamt?
Antwort der SWM:
Siehe Antwort bei 4. (Summe).
Frage 6:
Wird im Münchner Gasnetz neben Erdgas auch Biogas eingespeist?
Antwort der SWM:
Ja, es wird Biogas eingespeist.
Frage 7:
Wie hoch ist das Volumen Biogas zu Erdgas (2019, 2020 u. 2021)?
Antwort:
Die in unser Netz eingespeiste Biogasmengen betrugen in
2019: 139.987.278 kWh
2020: 140.519.460 kWh
2021: 135.810.970 kWh
Frage 8:
Stehen München eigene oder nur für München ausschließliche Gasspeicher zur Verfügung bzw. sind in Nutzung? Wenn ja, welches Volumen/Kapazität haben diese und wo befinden sich diese?
Antwort der SWM:
Nein.
Frage 9:
Wie verteilt sich der gesamte Gasverbrauch in München über das ganze Jahr (2019 bis 2021), in Monatsgrafik?
Antwort der SWM:
Frage 10:
Wieviel Gas bekommt bzw. bekam München aus Russland (2019 bis 2021)?
Antwort der SWM:
Da diese Information nicht vorliegt, kann die Frage nicht beantwortet werden.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt München, um die Gasversorgung zu sichern?
Antwort der SWM:
Siehe Frage 1b.
Frage 12:
Gibt es für die Landeshauptstadt München einen Notfallplan im Falle einer kritischen Unterversorgung? Wenn ja, wie sieht dieser Notfallplan aus?
Antwort der SWM:
Ja. Die Instrumente und Verantwortlichkeiten auf eine Gasmangellage zu reagieren sind im Energiewirtschaftsgesetz – EnWG festgelegt. Im Rahmen der Aufgaben eines Netzbetreibers reagiert die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit in ihrem Netz aufrecht zu erhalten (EnWG §§ 15, 16).
Frage 13:
In welcher Reihenfolge wird die Gasversorgung priorisiert?
Antwort der SWM:
Nach EnWG §53a.
Frage 14:
Wie wird sichergestellt, dass die Münchner Bürger ausreichend versorgt sind?
Antwort der SWM:
Netzbetreiber sind im Rahmen ihrer Systemverantwortung auf Grundlage des EnWG für die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Netze verantwortlich. Maßnahmen im Fall einer akuten Versorgungskrise mit unmittelbarer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung basieren auf dem EnSiG und werden von den in diesem Gesetz benannten Stellen verantwortet.
1 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz)
2 Standardlastprofil (SLP)
3 registrierende Leistungsmessung (RLM)