Das Sozialreferat begrüßt die vom Bundeskanzler angekündigte umfassende Wohngeldreform. Aus kommunaler Perspektive ist jetzt eine gute Gelegenheit, um tatsächlich ein zukunftsfähiges Wohngeldgesetz auf den Weg zu bringen. Zentral ist dabei, dass auch die Einführung eines Bürgergeldes mit der Reform des Wohngeldgesetzes gut abgestimmt wird.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Komplexität des Wohngeldgesetzes ist im Moment viel zu groß. Alle bisherigen Reformen zeigen in München deswegen nicht die beabsichtigte Wirkung. Seit Jahren bewegt sich die Zahl der Haushalte, die in München überhaupt Wohngeld erhalten, bei 0,5 Prozent der Bevölkerung. Im Jahr 2021 haben in München 4.129 Haushalte Wohngeld erhalten. Deswegen wäre es aus unserer Sicht absolut richtig, den Kreis der Berechtigten auszuweiten.“
Um den Kreis der Empfänger*innen in München zu erweitern, sind eine ausreichende Anpassung der Miethöchstbeträge an die tatsächliche Mietensituation in München und eine Anpassung der Berechnungsformeln für das Einkommen an das aktuell gültige Lohnniveau dringend nötig. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Auch die Einführung eines dauerhaften Heizkostenzuschusses, wie aktuell gültig, würden wir absolut befürworten. Das allein reicht aber nicht. Bei der angekündigten großen Wohngeldreform sollte unbedingt eine Vereinfachung in der Antragstellung und bei der Bearbeitung erfolgen. Die immer neuen Anforderungen und Änderungen im Gesetz und in den Ausführungsvorschriften verhindern eine zügige Entscheidung der Anträge. Durch die derzeitigen Regelungen, Berechnungsformeln und zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge stehen Bearbeitungsaufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.“
Die Zielrichtung sollte sein, dass die Bearbeitung vereinfacht wird und die aufwändige Bearbeitung durch automatisierte, IT-gestützte Arbeitsprozesse reduziert wird. Bei der Umsetzung ist eine ausreichende Zeitschiene zur Implementierung der Änderungen in die Fachverfahren zu berücksichtigen. Zudem müssen alle möglichen Arbeitsschritte in automatisierten Verfahren umgesetzt werden und es dürfen keine manuellen Nachbearbeitungen notwendig sein, wie etwa aktuell beim Grundrentenfreibetrag. Das Sozialreferat fordert deshalb eine grundlegende Reform des Wohngeldgesetzes und der dazu gehörenden weiteren Vorschriften, wie der Wohngeldverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, sowie der Vielzahl der Ministeriellen Bearbeitungshinweise. Diese müssen dringend reduziert werden, um die Handhabung deutlich zu vereinfachen. Alle Änderungen im Gesetz sollten auf einen deutlich niedrigeren Prüfaufwand und weniger Vorlage und Auswertung von Unterlagen abzielen.