Transparenz bei der LHM-S schaffen – Jahresabschluss 2021 unverzüglich nach der Aufstellung veröffentlichen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.4.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, den Jahresabschluss 2021 der LHM-S GmbH vor Ablauf der gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen bzw. vorab dem Stadtrat nach Feststellung durch die Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Frage des Zeitpunkts der Veröffentlichung des Jahresabschlusses fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der LHM-S GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Zu Ihrem Antrag können wir auf der Basis einer Stellungnahme der SWM wie folgt informieren:
Gemäß § 325 HGB haben Kapitalgesellschaften unter anderem den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk in deutscher Sprache offenzulegen. Die Unterlagen sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht. Dies betrifft auch die Stadtwerke München GmbH, die LHM Services GmbH sowie weitere Tochtergesellschaften des SWM Konzerns. Die gesetzlich vorgegebene Frist wird von den SWM selbstverständlich eingehalten.
Neben den Einzelabschlüssen für die Kapitalgesellschaften des Konzerns erstellen die SWM auch einen Konzernabschluss. Nur dieser vermittelt ein aussagekräftiges Bild zur wirtschaftlichen Lage des SWM-Konzerns und der zugehörigen Kapitalgesellschaften. Vor diesem Hintergrund veröffent-lichen die SWM grundsätzlich alle Abschlüsse zeitgleich innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist.
Der Gesellschafterin werden die Berichte von den SWM nach deren Fertigstellung zur Verfügung gestellt. So liegt dem Referat für Arbeit und Wirtschaft der Jahresabschluss der LHM Services GmbH bereits vor, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich eines Einblicks des Stadtrats in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft möchten wir ergänzen, dass dem Stadtrat zwei Mal jährlich über die Beteiligungen berichtet wird. Im Rahmen des Juliberichts liefern die Betreuungsreferate in einem Berichtsteil Finanzdaten und Unternehmenskennzahlen über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr einschließlich einer Prognose über den weiteren Geschäftsverlauf. Weitere steuerungsrelevante Informationen erfolgen an den Stadtrat im Oktoberbericht mit vorläufigen Jahresabschlusszahlen und Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen.
Nach dem Übergang der LHM-S an die LHM erfolgt die Berichterstattung an den Stadtrat im Jahr 2023 erstmals durch das zuständige IT-Referat.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Die Anlage „Jahresabschlussbericht 2021 der LHM-S“ kann unter dem Link https://ris.muenchen.de/ris/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/pdfdownload?RisId=7260966 abgerufen werden.