Volle Transparenz bei den Straßenumbenennungen bzw. -erläuterungen in München
Antrag Stadträte Andreas Babor und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 8.10.2021
Antwort Kulturreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen „die Veröffentlichung der ‚umfangreichen Liste der 327 Straßennamen mit Erläuterungsbedarf durch eine zusätzliche Beschilderung‘“, „die Veröffentlichung der Kriterien, nach denen diese Einteilung getroffen wird“ und „eine Präzisierung, wie dem ‚Erläuterungsbedarf‘ in diesen Fällen Rechnung getragen werden soll“. Die fachliche Überprüfung von historisch belasteten Straßennamen und die Erarbeitung von Kriterien zu deren Einordnung sowie die Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit historisch belasteten Straßennamen ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.10.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Jahr 2016 hat der Stadtrat das Stadtarchiv München mit einer umfassenden Überprüfung des Katalogs der Münchner Straßennamen beauftragt. Ergebnis der damals eingeleiteten fachwissenschaftlichen Evaluation, die auf der Grundlage eines differenzierten Kriterienkatalogs erfolgte, ist eine Liste von Straßennamen mit erhöhtem Diskussionsbedarf (sogenannte short list). Die Liste wird seit Dezember 2019 von einem Expert*innengremium systematisch bearbeitet. Dieser Teil des Verfahrens wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen. In einem sich daran anschließenden weiteren Verfahrensschritt wird die vom Stadtarchiv erarbeitete Liste der Straßennamen mit Kommentierungs- und Kontextualisierungsbedarf (sogenannte long list) bearbeitet und veröffentlicht. Der Kriterienkatalog, der bei der Erstellung beider Listen handlungsleitend war, steht bereits seit Ende September 2021 auf der Homepage des Stadtarchivs zum download bereit und wurde auch interessierten Medien
vertreter*innen sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Über die Form der angestrebten Kommentierung und Kontextualisierung der auf der sogenannten long list aufgeführten Straßennamenwurde bislang noch keine Entscheidung herbeigeführt. Vorstellbar ist, dass die angestrebte Kommentierung und Kontextualisierung über die bereits in München eingeführten Erläuterungsschilder erfolgt. Ergänzend dazu bietet sich ein digitales Informations- und Vermittlungsangebot zum Umgang der Landeshauptstadt München mit historisch belasteten Straßennamen an.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.