Den Schulsport um das Sportangebot „Reiten“ erweitern
Anträge Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 19.11.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.11.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, Reitunterricht an Münchner Schulen im Schulsport zu verankern, wodurch zum einen Kinder positive Erfahrungen machen könnten und zum anderen den Schaustellerbetrieben nach den coronabedingten Einschränkungen eine neue Perspektive geboten würde.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Reiten ist eine der wenigen Sportarten, die mit einem Lebewesen in partnerschaftlicher Weise gelernt und ausgeübt wird. Dadurch kann das Selbstwertgefühl der Kinder und Jugendlichen gestärkt und die Konzentrationsfähigkeit sowie das Verantwortungsbewusstsein geschult werden. Auch Geduld und Ruhe spielen eine wichtige Rolle. Eigenschaften, die junge Menschen oft erst lernen müssen und die ihnen in der Schule vermittelt werden können.
Der Reitsport bringt auch positive physische Effekte mit sich. Durch die gleichzeitige Beanspruchung mehrerer Muskeln (funktionelles Training) verbessern sich unter anderem die Körperkraft und -haltung, der Gleichgewichtssinn und koordinative wie auch motorische Fertigkeiten.
Sportart Reiten im Sportunterricht
Der bayerische Lehrplan Plus sieht Reiten im Fach Sport nicht vor. Lehrplaninhalte werden ausschließlich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt und liegen somit außerhalb des Einflussbereichs der Landeshauptstadt München. Somit können Schüler*innen im Rahmen des Basissportunterrichts, Erweiterten Basissportunterrichts und Differenzierten Sportunterrichts an bayerischen Schulen die Sportart Reiten nicht ausüben.
Sportarbeitsgemeinschaften Reiten im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 in Schule und Verein
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein. Hierbei können sog. Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) zwischen Schulen und Vereinen gegründet werden. Die SAG‘s werden von qualifizierten Übungsleiter*innen bzw. Lehrkräften angeleitet.
Die Vorteile für Schüler*innen sind dabei, dass sie ihre Freizeit sinnvoll gestalten, Gemeinschaft auch nach der Schule erleben und Sport als Grundlage einer gesunden Lebensführung erfahren. Die Vereine haben die Möglichkeit, neue Mitglieder zu gewinnen, Talente zu sichten und zu fördern. Im Rahmen von Sport-nach-1 werden derzeit 81 Sportarten angeboten, darunter auch Voltigieren und Reiten. Schulen haben somit die Möglichkeit, durch die Bildung einer SAG eine enge Kooperation mit einem Reitverein einzugehen und den Schüler*innen ein Reitangebot zu unterbreiten. In den letzten Schuljahren gab es an Münchner Schulen durchschnittlich ca. 230 SAG-Kooperationen mit Sportvereinen, davon eine SAG im Reiten (bayernweit bestehen im Schuljahr 2021/22 17 SAG‘s im Reiten).
Der Schulsport in Bayern und damit verbunden der Reitsport an Schulen nimmt in den Aufgaben des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V. (BRFV) einen sehr großen Stellenwert ein. Mit einem bayernweiten Pilotprojekt sollen mehr Schulen und Reitvereine in ganz Bayern zusammengebracht werden, um die Sportart Reiten verstärkt in den schulischen Alltag zu integrieren. Für den BRFV ist bei der Umsetzung ganz besonders wichtig, dass die Aspekte des Tierschutzes sowie die sportfachliche wie auch pädagogische Eignung der Ausbilder*innen, die dort zum Einsatz kommen (erweitertes Führungszeugnis, entsprechende Qualifikation die bei einer Tätigkeit im schulischen Kontext gefordert werden), vorrangig beachtet werden. Dies wird durch die Lizensierung der teilnehmenden Betriebe (u.a. Einhaltung einer tierschutzkonformen Tierhaltung) und die Lizensierung der Trainer (DOSB Lizenz) gewährleistet. Darüber hinaus werden regelmäßige pädagogische und fachliche Ausbildungen bzw. Fortbildungen in diesem Bereich über den BRFV angeboten, da gerade der Umgang mit Schüler*innen eine besondere Sensibilität verlangt. Zudem ist das Projekt des BRFV auf eine längerfristige Zusammenarbeit ausgelegt, um das für den Reitsport wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Pferd und Reiter*in nachhaltig aufbauen zu können.
Der Bayerische Reit- und Fahrverband unterstützt im aktuellen Schuljahr 2021/22 gemeinsam mit der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein die Neugründung von Sportarbeitsgemeinschaftenmit sogenannten Starterpaketen. Die ersten zehn neuen SAG‘s im Reiten mit Grundschulen erhalten ein Starterpaket. Diese kindgerechten Startersets wurden unter anderem mit Blick auf den Sicherheitsaspekt für Reitanfänger*innen im Schulsport zusammengestellt und enthalten Rückenprotektoren, Sportbeutel und Arbeitshefte mit Hintergrundwissen für Reitanfänger*innen sowie spezielle Putzkisten und Schabracken für Kinder. Reithelme werden von der Deutschen Reiterlichen-Vereinigung zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Schulsportwettbewerbe im Reiten im Schuljahr 2021/22
Der Bayerische Reit- und Fahrverband schreibt mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Wettkämpfe in der Sportart Reiten aus. Diese finden in zwei Wettkampfklassen statt:
WK I: Fortgeschrittene Schüler*innen, die mind. seit 2 Jahren reiten WK II: Anfänger Schüler*innen, die im 1. oder 2. Jahr reiten
Fazit und Ausblick
Reiten kann aufgrund der fehlenden Verankerung im Fachlehrplan nicht im Sportunterricht angeboten werden, jedoch besteht für die Schulen die Möglichkeit, Reiten im Rahmen von Sport-nach-1 anzubieten. Für die Gründung einer entsprechenden SAG wenden sich die Schulen und Reitvereine an die Landesstelle für den Schulsport am Bayerischen Landesamt für Schulen. Bei Interesse für Kooperationen mit Schulen können sich auch die Schaustellerbetriebe direkt mit der Geschäftsstelle des BRFV in Verbindung setzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.