Notfallsanitäterausbildung ausweiten
Antrag Stadträte Michael Dzeba, Fabian Ewald, Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 10.12.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM) auf, den Mitarbeiter*innen der Berufsfeuerwehr München, welche sich bereits im Branddienst auf Wachen befinden, die Ausbildung zum Notfallsanitäter*in auf der Berufsfachschule für Notfallsanitäter*in auf der Feuerwache 6 zu ermöglichen, ohne dass die Mitarbeiter*innen dabei ihren Beamtenstatus aufgeben müssen.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Berufsfeuerwehr München der LHM einen großen und entscheidenden Teil der Notfallversorgung in Stadt und Landkreis München darstellt. Damit eine wachsende Stadt auch in Zukunft genug Personal, seitens der Feuerwehr München, für die Notfallrettung zur Verfügung hat, ist die Schaffung der Möglichkeit der Ausbildung zum Notfallsanitäter*in in der hauseigenen Berufsfachschule auch für bereits verbeamtete Mitarbeiter*innen im Branddienst der Berufsfeuerwehr ein wichtiger Schritt und dringend geboten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags bezieht sich auf die Personalentwicklung und die Fort- bzw. Weiterbildungsorganisation der Branddirektion und betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.12.2021 teilen wir Ihnen jedoch gerne Folgendes mit:
Die Berufsfeuerwehr München betreibt den Notarztdienst für das Stadtgebiet und den Landkreis. Dazu werden die Rettungsmittel der Berufsfeuerwehr auch für die Spitzenabdeckung im Rettungsdienst eingesetzt. Der sonstige öffentlich-rechtliche Rettungsdienst ist in Bayern grundsätzlich über den Rettungszweckverband und die Hilfsorganisationen organisiert. Die Berufsfeuerwehr München unterstützt hier lediglich im Rahmen der sog. Spitzenabdeckung.Aufgrund der Schaffung des Ausbildungsberufs Notfallsanitäter*in mussten alle Organisationen im Rettungsdienst die Ausbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter*in umstellen. Hierfür wurde eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2024 eingeräumt.
Aus diesem Grund hat die Berufsfeuerwehr München im Jahre 2017 eine Berufsfachschule für Notfallsanitäter*innen in der Abteilung Einsatzvorbereitung eingerichtet. Hier werden seither im Durchschnitt jährlich 18 Auszubildende für den Lehrberuf Notfallsanitäter*in eingestellt. Bei der Bemessung der Anzahl der Auszubildenden wurde eine Ausfallquote von 25% eingerechnet. Leider musste die Berufsfeuerwehr München in den ersten beiden Jahrgängen eine Ausfallquote von bis zu 50% hinnehmen.
Für das Jahr 2022 sind erstmals 3 Dienstkräfte des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Ausbildung zugelassen. Während der Ausbildung behalten die Dienstkräfte ihr Statusamt und sind der Ausbildung zugewiesen. Nach Abschluss der Ausbildung werden die Dienstkräfte wieder in den Einsatzdienst übernommen.
Da deutschlandweit ein großer Bedarf an Dienstkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Notfallsanitäter*innen-Ausbildung herrscht, sollten auch für die Landeshauptstadt München die eingesetzten Mittel bei einem Dienstherrenwechsel minimiert bleiben. Das Kreisverwaltungsreferat sieht in der Ausbildung eigener Dienstkräfte eine stärkere Bindung an die Dienststelle.
Um dennoch genügend Nachwuchskräfte zu erhalten, wird in Zukunft neben der Ausbildung von Notfallsanitäter*innen auch das gezielte Bewerben von Notfallsanitäter*innen für die feuerwehrtechnische Ausbildung forciert. Daneben wird im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten ausgebildetes feuerwehrtechnisches Personal mit Notfallsanitäter*innen - Ausbildung anderer Feuerwehren eingestellt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.