Hilfe für ukrainische Flüchtlinge mit Tieren – wie verhält sich die Stadt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.3.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 9.3.2022 führen Sie Folgendes aus:
„In den letzten Tagen kamen vermehrt Flüchtlinge aus der Ukraine an, die ihre Haustiere mitgenommen haben. Natürlich soll die oberste Priorität der Landeshauptstadt auf der Hilfe von ankommenden Menschen liegen, jedoch sind es häufig die Tiere, die den Flüchtlingen noch ein Gefühl von Heimat geben und ihnen dabei helfen, sich weniger einsam zu fühlen – besonders in Zeiten des Krieges in der Heimat.“
Zu Ihrer Anfrage vom 9.3.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden ergriffen für Geflüchtete, die mit ihren Tieren ankommen?
Antwort:
Der Krieg in der Ukraine treibt Millionen Menschen in die Flucht, Tausende suchen Schutz in der Landeshauptstadt München (LHM). Insgesamt hat die LHM in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und Freiwilligen über 9.000 Bettplätze in Notunterkünften und Hotels organisiert (Stand 25.3.2022) und die ankommenden Menschen dort untergebracht.
Viele ukrainische Kriegsgeflüchtete bringen ihre Haustiere mit. Das ist eine neue Situation, auf die sich alle helfenden Organisationen einstellen mussten. Um eine Trennung der geflüchteten Menschen von ihren Tieren zu vermeiden, hat die LHM im Zusammenwirken mit der Regierung von Oberbayern u.a. nachfolgende Maßnahmen ergriffen.
Frage 2:
Ist es möglich, die Tiere temporär mit ihren Besitzern in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen? Wenn nein: Werden die Tiere konfisziert?
Antwort:
Das Bayerische Innenministerium hat das grundsätzliche Betretungsverbot für Haustiere in Flüchtlingsunterkünften ausgesetzt. In Absprache mit den Veterinärämtern werden die Tiere untersucht, gekennzeichnet und gegenTollwut geimpft. Die Kosten hierfür werden durch das Bayerische Umweltministerium getragen. Die Bayerische Landestierärztekammer hat ihre Mitglieder angeregt, die Tiere kostenlos zu behandeln. Jedes ukrainische Tier soll außerdem einen EU-Heimtierausweis bekommen.
Auch in den Notunterkünften der LHM wird die Benutzungssatzung der dezentralen Flüchtlingsunterkünfte derzeit sehr großzügig ausgelegt und die Haltung von Haustieren, wo immer möglich, gestattet. Der Tierschutzverein München hat sofort auf die Situation reagiert und einen Spendenaufruf gestartet, in dem um Tierfutter sowie Freilaufgehege gebeten wird. Die Spenden werden von Helfer*innen regelmäßig zu den Flüchtlingsunterkünften gebracht.
Die Unterbringung von Haustieren stellt die Unterkünfte jedoch vor sehr große Herausforderungen. Die Notunterkünfte sind nicht auf die Haltung von Haustieren ausgelegt, hier müssen sehr viele Menschen auf engstem Platz zusammenleben. Daher wird versucht, Geflüchtete mit Haustieren in private Unterkünfte zu vermitteln.
Zahlreiche Münchner Vereine unterstützen bei der Suche nach privaten Unterkünften und versuchen dabei auch Plätze für Geflüchtete zu akquirieren, bei denen es möglich ist ein Haustier mitzubringen. Derzeit koordiniert vor allem der Verein „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.“ (http://www.muenchner-freiwillige.de) die Hilfs- und Unterkunftsangebote Münchner Bürger*innen. Der Verein fragt hierbei auf seiner Webseite gezielt ab, ob das Mitbringen von Haustieren bei dem jeweiligen privaten Wohnungsangebot möglich ist. So gewonnene Unterbringungsplätze können dann gezielt vermittelt werden.
Alle diese Bemühungen der Stadtverwaltung, zahlreicher Vereine und ehrenamtlich engagierte Helfer*innen zielen darauf ab, dass geflüchtete Menschen und ihre Haustiere nicht voneinander getrennt und die Tiere möglichst nicht im Tierheim untergebracht werden müssen.
Eine grundsätzliche Konfiszierung von Haustieren geflüchteter Ukrainer*innen, die in den städtischen Unterkünften untergebracht sind, wird in der derzeitigen Krisensituation nicht durchgeführt.
Bezüglich der weiteren Fragen zur Versorgung von möglicherweise konfiszierten Tieren (Frage 3) und zur Zusammenführung von möglicherweise konfiszierten Tieren mit ihren Besitzer*innen (Frage 4) wird auf die Beantwortung der Fragen eins und zwei verwiesen.