Anlässlich des Todes von Herbert Achternbusch widmet das Münchner Filmmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, die nächste Ausgabe der Reihe „Open Scene“ am Donnerstag, 27. Januar, 19 Uhr, dem am 10. Januar verstorbenen „bayerischen Poeten und Selbstdarsteller“ und zeigt zwei Filme aus dem Archiv des Filmmuseums: den 15-minütigen Kurzfilm „Das Kind“, eine Art Homemovie, der den jungen Herbert Achternbusch mit seiner Familie zeigt, und seinen Spielfilm „Das Gespenst“, der damals das konservative Bayern provozierte und sogar zu Aufführungsverboten führte. Der Filmemacher Achternbusch, der lange als skurriler Nachfahre von Karl Valentin etikettiert wurde, kümmert sich auch hier nicht um übliche Dramaturgie, sondern ignoriert ästhetische Konventionen und spielt mit den Genres, mischt wüste Bilder mit fast innigen Szenen, Derbes mit Philosophischem, Märchenhaftes mit aktueller Gesellschafts- und Kulturkritik.
Inhalt „Das Gespenst“: Eine lebensgroße Christusfigur, der 42. Herrgott einer bayerischen Klosterkirche, steigt auf die Klage einer enttäuschten Oberin vom Kreuz, um als „Ober“ mit der Polizei, mit einem Bischof und mit Münchner Passanten in Konflikt zu geraten. Aus subjektiver Sicht stellt der Film die Frage, was Jesus tun würde, wenn er heute nach Bayern käme. Herbert Achternbuschs zehnter Spielfilm, den er mit Freunden und Familie gedreht hat, strahlt die kraftvolle Einfalt eines Legendenspiels aus. Die Golgatha-Szene stellt er beispielsweise mit drei Fröschen nach. Achternbuschs provokative Attacke auf Kirche und Staat verursachte 1983 heftige Gegenreaktionen deutscher Bischöfe sowie der Staatsanwaltschaft und führte zu einer vorübergehenden Verweigerung der Freigabe durch die Freiwillige Selbstkontrolle und zur Reduzierung der zugesagten Filmförderung durch den Bundesinnenminister. Aufgrund der damaligen öffentlichen Kontroverse sahen über 150.000 Zuschauer*innen den Film im Kino und damit weit mehr als bei Achternbusch-Filmen üblich.
Der Eintritt kostet 4 Euro, 3 für Mitglieder des Fördervereins MFZ. Kartenverkauf nur an der Abendkasse, die 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn öffnet. Es sind zur Zeit keine Reservierungen oder Vorverkäufe möglich. Nachweise für die 2G-Plus-Regel müssen an der Kinokasse vorgezeigt werden. Am Platz ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Das Kino des Filmmuseums ist rollstuhlgerecht zugänglich und mit einer Induktionsschleife für Hörgeschädigte ausgestattet.