ÖPNV-Ausbau mit Nachdruck vorantreiben – Überdachte Wartehäuschen werden Standard an allen Bushaltestellen
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrer Anfrage vom 25.5.2021 führten Sie als Begründung aus: „Den Antrag (Nr. 14-20/A 06163) mit o.g. Titel hat die CSU-Stadtratsfraktion Ende 2019 gestellt. In der Antwort des Referates für Arbeit und Wirtschaft bzw. der Münchner Verkehrsgesellschaft GmbH wurde im Interesse der Fahrgäste angestrebt, nach Möglichkeit an allen Haltestellen im MVG-Netz einen Witterungsschutz aufzustellen. Zum damaligen Stand waren von insgesamt 2.420 Haltestellen 72,5 Prozent aller Bus- und Tramhaltestellen mit einer Wartehalle ausgestattet. Das entspricht einer Zahl von 1.754 Wartehallen im Stadtgebiet München. Angekündigt wurde die Verwendung eines neuen, schmaleren Wartehäuschens, um auch Haltestellen mit räumlichen Gegebenheiten auszustatten, an denen die Standardwartehalle beispielsweise aufgrund zu geringer Gehwegbreite oder zu geringer Abstandsbreiten für den Durchgangsverkehr nicht aufgestellt werden kann.“
Vorbemerkung Mobilitätsreferat:
Im Sinne der Barrierefreiheit im ÖPNV sowie zur Steigerung des Komfort und der Attraktivität des ÖPNVs begrüßt das MOR einen flächendeckenden Ausbau an Wartehallen an Bus- und Tramhaltestellen.
Laut den Qualitätsstandards der Landeshauptstadt München (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 15439, VV vom 19.2.2020) zählen Wartehallen und Sitzgelegenheiten bei den Haltestellenkategorien 3 und 4 jedoch nicht zur Mindestausstattung. Grundsätzlich ist es je nach örtlichen Machbarkeiten zu prüfen, ob Wartehallen und/oder Sitzgelegenheiten möglich sind. (vgl. Bericht der Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan der LHM, S. 38 – abzurufen unter www.muenchen.de/nahverkehrsplan).
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen nun Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele weitere Wartehallen wurden seit dem Bericht vom 23.3.2020 an Bus- und Tramhaltestellen realisiert? Wie hoch ist der prozentuale Ausstattungsgrad?
Antwort der SWM/MVG:
Es wurden/werden in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 30 neue Wartehallen errichtet. Bei 2.420 auszustattenden Standorten beträgt die Quote rund 73 Prozent.
Frage 2:
Wurde wie angekündigt, die Verwendung des neuen Wartehallentypus un- tersucht? Welche Ergebnisse brachte die Untersuchung?
Antwort der SWM/MVG:
Der neue Typ wurde inzwischen konzipiert. Es handelt sich um eine besonders schmale Variante, die an Standorten aufgestellt werden kann, wo es die örtlichen Gegebenheiten erfordern (z.B. schmale Bürgersteige).
Frage 3:
Wurden Probleme erkannt? Wenn ja, welche? Wie werden diese gelöst?
Antwort der SWM/MVG:
Grundsätzliche Probleme wurden nicht festgestellt. Daher konnte der schmale Typ wie geplant in das Repertoire möglicher Wartehallen aufgenommen werden.
Frage 4:
Ist die Auslieferung der über 100 angekündigten Wartehallen des schmaleren Typs erfolgt? Welche Haltestellen wurden damit ausgestattet?
Antwort der SWM/MVG:
Die Auslieferung erfolgt – genauso wie bei den Standard-Wartehallen – sukzessive und bedarfsgerecht auf Abruf der SWM. Aktuell gehen wir davon aus, dass die ersten schmalen Wartehallen 2022 errichtet werden.
Frage 5:
Können kurz- und mittelfristig alle Haltestellen mit einem Witterungsschutz ausgestattet werden?
Antwort der SWM/MVG:
Grundsätzlich streben wir langfristig eine Ausstattung aller geeigneten Standorte an, sofern eine entsprechende Finanzierung zu erreichen ist. Aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen (z.B. vorhandene Gasleitungen, Platzverhältnisse, Fahrgastaufkommen) ist jedoch nicht jede Haltestelle für das Errichten einer Wartehalle geeignet. Daher werden weniger als 100 Prozent aller Standorte auszustatten sein.
Frage 6:
Wie gestaltet sich die angekündigte frühzeitige Abstimmung der baulichen Rahmenbedingungen in Stadtentwicklungsgebieten für die Standardwartehäuschen?
Antwort der SWM/MVG:
Wo immer möglich, streben wir an, den Standard-Typ aufzustellen. Dieser bietet unseren Fahrgästen den größtmöglichen Komfort in Sachen Wetterschutz. Außerdem verfügt nur dieser Typ über die erforderlichen Seitenwände für die Vermarktung, über die die Fertigung, das Aufstellen sowie der Unterhalt der Wartehallen finanziert werden.
Der Facharbeitskreis Mobilität im Behindertenbeirat der LHM hat in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten, Herrn Oswald Utz, eine Stellungnahme abgegeben, die der Antwort angehängt ist. Aus Sicht des Mobilitätsreferat ist der Auftrag aus dem Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 25.9.2018 „Anpassung der Richtlinien für die Errichtung der MVG/Wartehäuschen – Verwendung alternativer Modelle“ (vgl. RIS-Sitzungsvorlagen-Nr.: 14-20/V 06873) durch die Entwicklung einer schmaleren Wartehalle erfüllt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen gemäß der obigen Ausführungen der SWM/ MVG hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.