Auswirkungen von Flugausfällen auf Visa oder Aufenthaltstitel Archiv
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Rathaus Umschau 150 / 2022, veröffentlicht am 08.08.2022
Die aktuellen Flugausfälle an den deutschen Flughäfen können sich in Einzelfällen auch auf die Ausreise, Visa und Aufenthaltstitel auswirken.
Alle, die beispielsweise mit einem Touristen-Visum (Schengen-Visum) eingereist sind, welches jetzt wegen höherer Gewalt (Flugausfall, plötzliche Reiseunfähigkeit) abgelaufen ist, können das Visum in der Ausländerbehörde verlängern oder erhalten dort eine Grenzübertrittsbescheinigung.
Kund*innen des Kreisverwaltungsreferats, die eine Verlängerung ihres befristeten Aufenthaltstitels beantragt haben, können eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erhalten, wenn der Aufenthaltstitel zeitnah ablaufen sollte. Mit dieser ist es möglich zu reisen.
Personen, deren Aufenthaltstitel abläuft und die nicht in Deutschland bleiben möchten, erhalten ebenfalls eine Grenzübertrittsbescheinigung und können problemlos ausreisen.
Weitere Auskünfte gibt es am Servicepoint für Notfälle, Ruppertstraße 19a.
Wichtiger Hinweis: Besucher*innen des Notfallservicepoints müssen Nachweise (Flugstornierung/ Attest/ Krankenhausaufnahme) vorlegen. Zudem muss bereits absehbar sein, wann die Ausreise wieder möglich ist (beispielsweise Ende der Behandlung, Ersatzflug oder anderes).