Mehr Flächen für Street Art freigeben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.2.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen zu prüfen, an welchen weiteren öffentlichen Gebäuden und Flächen – inklusive städtischer Betriebe und städtischer infrastruktureller Einrichtungen – Street Art umgesetzt werden kann. Die Förderung von Street Art/Graffiti und die Unterstützung von Künstler*innen bei der Flächenakquise im Stadtgebiet sind, nach entsprechenden Stadtratsbeschlüssen, seit 2014 Tagesgeschäft des Kulturreferats in der Abteilung 3 / Kulturelle Bildung, Internationales, Urbane Kulturen. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft somit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 18.2.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 19.3.2014 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL ein Förderprogramm für Street Art und Graffiti beschlossen und erstmalig eine Stelle im Kulturreferat eingerichtet, die aktiv Flächenakquise betreibt und Anfragen auf Gestaltungen aus der Szene koordiniert (Nr. 08-14/V 14261).
In weiteren Beschlüssen der Vollversammlung und des Kulturausschusses (Nr. 14-20/V 03560, Nr. 14-20/V 04608, Nr. 14-20/V 12967) wurden das Förderprogramm fortgeführt und die städtischen Referate und Tochterunternehmen aufgefordert, geeignete Flächen für Street Art zu identifizieren und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.
Seit 2014 sind durch die Förderung und insbesondere auch durch den vom Kulturreferat institutionell geförderten Verein Positive-Propaganda bereits zahlreiche Kunstwerke sowohl von örtlichen als auch von internationalen, oft renommierten Künstler*innen, im Stadtraum entstanden und entstehen laufend weiter. Einige herausragende Beispiele sind in Anlage 1 aufgeführt.
Des Weiteren entstehen unter Vermittlung des Kulturreferats immer wieder verschiedene Projekte im Bereich Graffiti/Street Art, die partizipativ mit z.B. Jugendlichen in den jeweiligen Stadtvierteln umgesetzt werden. Auch hier sind Beispiele in Anlage 1 genannt.Bei der Flächenakquise arbeitet das Kulturreferat eng mit dem Kommunalreferat als Eigentümerreferat städtischer Flächen, dem Baureferat und den städtischen Töchtern zusammen. Die Abstimmungsprozesse für solche Street Art Projekte sowohl verwaltungsintern als auch mit privaten Eigentümer*innen gestalten sich oft schwierig und langwierig, die Gründe dafür sind vielschichtig. Zunächst sind geeignete Flächen in München immer weniger vorhanden und umkämpft. Manchmal scheitern Projekte an der Vermittlung dieser Kunstform, da Street Art oder Graffiti, trotz der Genehmigungen, immer noch als Vandalismus statt Kunst gesehen werden. Und nicht zuletzt erschweren oder verhindern – gerade in den attraktiven, zentraleren Lagen im Stadtgebiet – öffentliche Vorgaben, wie beispielsweise der Denkmal- oder Naturschutz eine Umsetzung von geplanten Projekten. Für eine ausführlichere Beschreibung der Schwierigkeiten bei der Flächenakquise verweisen wir auf unsere Beschlussvorlage vom 11.10.2018 (Nr. 14-20/V 12967).
Um mehr Flächen zu ermöglichen, behält das Kulturreferat zukünftige Gebäude und erschlossene Flächen im Blick. Eine Berücksichtigung von Flächen für Street Art z.B. schon während der Bauleitplanung ist jedoch rechtlich nicht möglich.
Nicht zuletzt konnte, nach zahlreichen Anfragen und Vermittlungsbemühungen, auch einer der zentralsten Wünsche aus der Graffiti-Szene umgesetzt werden: die Freigabe einer weiteren Fläche im Stadtgebiet als Hall of Fame, also als offiziell für jede*n Sprayer*in freigegebene Fläche, an der sich auch Nachwuchskünstler*innen erproben können. Ab 29.7.2022 gibt es in München neben der bisher einzigen Hall of Fame an der Tumblinger Straße noch eine weitere Fläche an der Großmarkthalle, die der Münchner Kurator und Förderer der Graffiti- Kultur, Sebastian Pohl, durch sein Engagement – teilweise in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat – ermöglicht hat und die durch das Kommunalreferat bereitgestellt wird.
Zudem gibt es die Möglichkeit, an weiteren Flächen zu arbeiten, dies ist aber nur in Absprache mit den jeweiligen Zuständigen möglich. Weiterführende Infos zu allen legalen Flächen im Stadtgebiet gibt es unter www. münchengraffiti.de. Die Seite wurde vom Kulturreferat finanziert und versteht sich als offenes Portal für Interessierte.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.