Enkeltaugliche Kita-Planung in der Halserspitzstraße: Natur-Kindergarten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner und Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW) vom 28.4.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport und das Baureferat beauftragt werden, bei den weiteren Planungen bzgl. des Bauvorhabens an der Halserspitzstraße nachfolgend genannte Aspekte zu verwirklichen.
Als Begründung fügten Sie an, dass der Klimanotstand zu einer wirklich enkeltauglichen Planung und dem Erhalt von möglichst vielen Bäumen und Naturräumen verpflichtet. Beispiele für Kinderbetreuungseinrichtungen, die ohne Baumfällungen verwirklicht werden konnten, gibt es in München viele, z.B. https://naturkinder-prinzeugenpark.de/. Die Halserspitzstraße könnte ein guter Standort für einen Naturkindergarten sein, da das Grundstück direkt an den Michaelianger angrenzt.
In direkter Umgebung zur Halserspitzstraße fällt ins Auge, dass die bestehenden Kindertagesstätten (Polarsonne, KiGa am Rahel-Straus-Weg, Kita Jella-Lepmann-Straße) sehr flächenintensiv mit nur einer Ebene gebaut wurden. Statt weitere Freiflächen mit Neubauten zu versiegeln, muss es künftig Ziel der Planung sein, derartige Gebäude aufzustocken. Der Durchstich der Halserspitzstraße würde weitere Freiflächen zerstören, Schleich- bzw. Abkürzungsverkehr fördern und stellt keinen Mehrwert für das Viertel dar.
Zu den von Ihnen vorgeschlagenen Aspekten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Aspekt 1: „Zu den bisherigen Varianten 1 und 2 wird eine weitere Variante geprüft: Die Standfläche soll für einen Naturkindergarten genutzt werden, der ausschließlich in mobilen Bauwagen untergebracht wird und dadurch Baumfällungen unnötig macht.“
Das Referat für Bildung und Sport beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere an Krippenplätzen, den Neubau einer Kinderkrippe an der Halserspitzstraße. Derzeit werden zwei Variantendiskutiert. Eine Variante sieht die Realisierung einer fünfgruppigen Einrichtung (60 Betreuungsplätze), die andere eine dreigruppige Einrichtung (36 Betreuungsplätze) vor.
Die Betreuung von Kindern in einem Naturkindergarten mit einem Bauwagen als einziger Unterbringungsmöglichkeit stellt eine spezielle Betreuungsform dar. Diese erfordert ein besonderes Konzept, um den Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Zudem ist entsprechend ausgebildetes pädagogisches Personal erforderlich, damit die Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans umgesetzt werden können.
Bei der Unterbringung einer Kinderbetreuungseinrichtung, die als einzigen vorhandenen Raum mit überdachter Fläche einen Bauwagen aufweist, der als Raum für Rückzug, zur Unterbringung der Sanitäreinrichtungen, als Schutz bei schwierigen Wetterverhältnissen dienen muss und zudem eine Möglichkeit zur Verpflegung der Kinder samt einer Kochgelegenheit auszuweisen hat, ist zu beachten, dass die Aufsichtsbehörde für die Erteilung einer Betriebserlaubnis die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Vergleich zu einer Regeleinrichtung (dort beträgt die Anzahl der betreuten Kinder pro Gruppe 12) begrenzt. Weiter ist zu erwarten, dass die Betreuungszeiten eines Naturkindergartens im Vergleich zu einer Regeleinrichtung (Regelfall von bis zu 10 Stunden täglich) deutlich geringer ausfallen werden.
Darüber hinaus setzt die Aufnahme von Kindern im Lebensalter von bis zu 3 Jahren voraus, dass diese mit Frischkost in der Einrichtung verpflegt werden und für die Versorgung während des Besuchs entsprechend altersgerechte Sanitäreinrichtungen, wie z.B. Toiletten, Wickeltisch und Dusche, zur Verfügung stehen.
Inwieweit durch die Errichtung eines Naturkindergartens im Vergleich zu einer Regeleinrichtung auf dem Grundstück weniger Baumfällungen notwendig oder diese gar unnötig werden, kann erst nach der Erstellung konkreter Planungen für einen Naturkindergarten beurteilt werden. Unstrittig ist, dass für die Kinderbetreuungseinrichtung an der Halserspitzstraße, egal in welcher Ausgestaltung diese realisiert wird, eine ausreichende Erschließung herzustellen ist. Dies ist notwendig, um einen reibungslosen Liefer- ,sowie Bring- und Holverkehr sicherzustellen. Aus der Erfahrung mit Kinderbetreuungseinrichtungen in Sackgassenstraßen heraus spricht sich die Lokalbaukommission auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1248a für die Durchführung der Halserspitzstraße aus, so dass eine dauerhafte verkehrliche Erschließung für die Kinderbetreuungseinrichtung gesichert wird.Um eine bestmögliche Ausnutzung der knappen räumlichen Flächen zu erreichen, verbunden mit dem Ziel, eine möglichst hohe Anzahl an wohnortnahen Betreuungsplätzen zu schaffen, erscheint die Realisierung eines Naturkindergartens auf dem Grundstück an der Halserspitzstraße im Vergleich zu einer Regeleinrichtung aus Sicht des Referates für Bildung und Sport als keine wirtschaftliche und keine ressourcensparende Alternative.
Aspekt 2:„Um den großen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Berg am Laim zu decken, wird nicht nur an Neubauten gedacht, sondern auch an Aufstockungen bereits bestehender Gebäude. Hierzu wird dem Stadtrat dargestellt, welcher bestehende Standort für eine Aufstockung am besten geeignet wäre.“
Nach Aussage des Baureferats sind die in der Begründung des Antrags genannten Kindertageseinrichtungen – St.-Martin-Straße 77 (Baujahr 2008), Rahel-Straus-Weg 28 (Baujahr 2000) und Jella-Lepman-Straße 3 (Baujahr 1995) – als eingeschossige Einrichtungen geplant und ausgeführt worden. Eine Aufstockung geht immer einher mit zusätzlichen baulichen Anforderungen. Bei einer neu einzureichenden Baugenehmigung wären neben einer neuen Statik ein neues Raumprogramm, der Brandschutz inklusive der Fluchtwege und die Barrierefreiheit umzusetzen, sowie die baurechtlichen Möglichkeiten zu untersuchen.
Um eine eindeutige Aussage hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit einer Umbaumaßnahme ggf. mit dem Ergebnis der Notwendigkeit eines Abrisses und Neubaus machen zu können, müsste zu jedem einzelnen Vorhaben ein Untersuchungsauftrag erteilt werden.
Aspekt 3:„Ein Durchstich der Halserspitzstraße wird endgültig ad acta gelegt und der Bebauungsplan entsprechend geändert.“ Um eine gesicherte Erschließung des Grundstücks an der Halserspitzstraße und die Abwicklung eines reibungslosen Liefer- sowie Bring- und Holverkehrs sicherzustellen, ist laut Aussage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Durchstich der Halserspitzstraße, wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1248a dargestellt, notwendig.
Ohne diesen Durchstich müsste ein nicht unerheblich großer Wendehammer auf dem Baugrundstück selbst errichtet werden, der zu einem hohen Flächenverbrauch und einer großflächigen Versiegelung, Baumfällungen und Einschränkungen bezüglich der Bebaubarkeit und Nutzbarkeit, zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen, führen würde. Ein Teil des Bauraums sowie der Vorgartenbereich müssten versiegelt und in Konsequenz anderen Nutzungen entzogen werden.Zudem würde nach derzeitiger Einschätzung durch den Verzicht auf einen Durchstich eine starke einseitige Verkehrsbelastung für einen Teil der Anlieger*innen, entweder auf der Ost- oder auf der Westseite der Halserspitzstraße, entstehen. Bei einer möglichen Durchfahrt wäre die Belastung für die Anwohner*innen insgesamt geringer und gleichmäßiger im Viertel verteilt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.