Schnelltests (1) – ein Fenster zu mehr Normalität Schnelltests (2) – Sozialkontakte für Bewohner*innen der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Anträge Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 2.3.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Antrag Nr. 20-26/A 01109 (Schnelltests (1) – ein Fenster zu mehr Normalität):
Sie beantragen mit Datum vom 2.3.2021, dass sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter beim Freistaat dafür einsetzt, dass möglichst schnell kostenfreie Selbsttests zur Selbstanwendung für unterschiedliche Lebenslagen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist insbesondere auch an die nichtkommerziellen Lebensbereiche zu denken. Jugendliche sollten einen wöchentlichen „Freizeittest“ zur Verwendung am Wochenende zur Verfügung gestellt bekommen.
Antrag Nr. 20-26/A 01110 (Schnelltests (2) – Sozialkontakte für Bewohner*innen der stationären Kinder- und Jugendhilfe):
Sie beantragen mit Datum vom 2.3.2021, dass sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter beim Freistaat dafür einsetzt, dass möglichst schnell kostenfreie Selbsttests zur Selbstanwendung für Kinder und Jugendliche in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihren Anträgen vom 2.3.2021 Folgendes mit:
Auch nach unserer fachlichen Einschätzung war im März 2021 das Thema „Schnelltests“ in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe ein ungelöstes Thema. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits ein Schreiben für Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter an den bayerischen Ministerpräsidenten als Entwurf geplant. Die ganze Thematik hat sich seitdem jedoch aufgrund zahlloser gesetzlicher Änderungen immer wieder überholt. Testen stellt in Zeiten steigender Inzidenzen, neben den Impfungen, ein wichtiges Instrument zur Eindämmung der Pandemie dar. Daher haben seit 13.11.2021 alle Bürger*innen – im Gegensatz zum März 2021 – An-spruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. Die Kosten hierfür trägt der Bund.
Sollte sich die Rechtslage ändern, werden wir uns, vor allem mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen, beim Freistaat für Lösungen einsetzen.
Ich hoffe, auf Ihre Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheiten damit abgeschlossen sind.