Information für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige Archiv
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Rathaus Umschau 160 / 2022, veröffentlicht am 23.08.2022
Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine nach München geflüchtet sind und bis Mittwoch, 31. August, einen Aufenthaltstitel beantragt haben, bekommen noch ausreichend Zeit, die notwendigen Nachweise für einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
Welche das sind, erfahren die Betroffenen in einem Schreiben der Ausländerbehörde. Dieses fordert dazu auf, dass innerhalb von drei Monaten dargelegt werden muss, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck die Drittstaatsangehörigen in Deutschland bleiben möchten.
Alle, die bis zum 31. August einen Antrag gestellt haben, erhalten grundsätzlich eine Fiktionsbescheinigung für sechs Monate.