Leistungen für geflüchtete Ukrainer*innen Archiv
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Rathaus Umschau 164 / 2022, veröffentlicht am 29.08.2022
Das Amt für Wohnen und Migration, Werinherstraße 89, Haus 34, ist wieder zentrale Anlaufstelle für Ukrainer*innen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Landeshauptstadt erhalten beziehungsweise beantragen möchten, unabhängig von der Art der Unterkunft. Die Leistungen für September 2022 nach dem AsylbLG für Ukrainer*innen in Privatunterkünften werden noch von den zuständigen Sozialbürgerhäusern ausgezahlt.
Alle Personen, die schon Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bekommen, erhalten diese wie bisher beim Jobcenter im zuständigen Sozialbürgerhaus bzw. im Jobcenter in der Franziskanerstraße 6 (Wohnungslose).
Personen, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung verfügen, wenden sich bitte ebenfalls ausschließlich an das Jobcenter im zuständigen Sozialbürgerhaus beziehungsweise an das Jobcenter in der Franziskanerstraße 6 (Wohnungslose).