Nutzerbedarfe ermitteln und eine Einbindung in der städtischen Liegenschaft an der Ubostraße 7 - 9 schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Köning, Christian Müller (SPD/ Volt-Fraktion), Paul Bickelbacher, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Gudrun Lux, Julia Post, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Andreas Babor, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Winfried Kaum, Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 14.7.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR), auf, für das städtische Anwesen Ubostraße 7 - 9 die Nutzerbedarfe zu ermitteln und diese dort einzubinden sowie konkrete Umsetzungsvorschläge für eine Neuordnung vorzulegen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In der Vollversammlung vom 9.4.2014 stimmte der Stadtrat der Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13733 zu. Mit diesem Beschluss erfolgte die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Neuaubing-Westkreuz“. Bestandteil des Beschlusses war u.a. das integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK), welches auch das im Eigentum des KR stehende Areal Ubostraße 7 - 9 umfasst. Die Entwicklung dieses Areals soll in einem kooperativen Planungskonzept erfolgen, d.h. dass neben der Öffentlichkeit auch die Mitwirkung der Nutzer*innen gefordert wird.
Die Münchener Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) wurde durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) mit dem Stadtteilmanagement beauftragt, um die Bedarfssituationen mit den Mieter*innen zu ermitteln und in die Planungserstellung einzubeziehen. Die Nutzer*innen des Geländes wurden bei der Erarbeitung der Sanierungskonzepte u. a. mit einem Runden Tisch, an welchem auch der örtliche Bezirksausschuss und die von den Planungen betroffenen Referate teilnahmen, eingebunden. Der Runde Tisch verfolgt folgende Ziele:-Information der Beteiligten über den jeweiligen Stand des Sanierungsprojektes,
-Identifikation von gegebenenfalls vorhandenen Raumkapazitäten für bürgerschaftliche Nutzungen,
-Stärkung des Austausches der Nutzer*innen untereinander, beispielsweise auch zum Raumbedarf.
Damit sollte ein konstruktives Miteinander gestärkt werden. Das ist wichtig, um eine vertrauensvolle und auf gegenseitigem Verständnis basierende Zusammenarbeit bei einer sinnvollen Aufteilung der Flächen zu ermöglichen. Der Runde Tisch hat sich erstmalig am 9.11.2021 getroffen und tagt seitdem etwa vierteljährig, je nach Bedarf ggf. auch öfter. Die Termine werden an jeweils anstehende Meilensteine im Planungsprozess angepasst (bspw. vor oder während der Bürger*innenbeteiligung, vor dem Stadtratsbeschluss, vor Beginn des konkurrierenden Planungsverfahrens). Die Planung der Termine ist dabei auch von den Rahmenbedingungen rund um das Areal abhängig, beispielsweise Verkehrsanbindung Freiham oder Ausbau der S-Bahn.
Das PLAN sieht zu bestimmten Planungsinhalten auch eine Bürger*innenbeteiligung vor.
Das KR ist Vermieterin des stadteigenen Anwesens Ubostraße 7 - 9, in welchem mehrere Mietverhältnisse bestehen. Es nimmt die in diesem Zusammenhang bestehenden Aufgaben als Eigentümerin und Vermieterin in der Objektverwaltung und -bewirtschaftung wahr.
Das KR ist daher in dem vom PLAN an die MGS beauftragten Projekt als Vermieterin hinsichtlich der Planungsergebnisse zum Sanierungsgebiet „Aubing -Neuaubing - Westkreuz“ innerhalb seiner genannten Aufgaben und ggf. in seinen vertraglichen Bindungen tangiert. Die Planungsergebnisse werden ggf. in entsprechenden Änderungen/Anpassungen der Verträge vom KR umgesetzt.
Um die städtebaulichen Entwicklungsziele sicherzustellen, führt das KR bereits im Vorfeld rechtliche Klärungen zu den ggf. hieraus folgenden erforderlichen Vertragsanpassungen in enger Abstimmung mit dem PLAN durch.
Die Ergebnisse der Planung, der Bürgerbeteiligung, offene Stadtratsanträge, Anträge aus dem Bezirksausschuss sowie Empfehlungen aus Bür-gerversammlungen werden seitens des PLAN dem Stadtrat voraussichtlich zum Jahresende 2022 vorgelegt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.