Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gilt ab Dienstag, 1. Februar, für den Parteiverkehr in der Stadtverwaltung generell die 3G-Regel. Das hat der Stab für außerordentliche Ereignisse (SAE) jetzt unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter beschlossen. Damit müssen Kund*innen der Stadtverwaltung geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auch vor Ort entsprechend nachweisen können. Die FFP2-Maskenpflicht gilt unverändert weiter.
Ausgenommen von der 3G-Zugangsbeschränkung sind die Angebote des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge im Gesundheitsreferat sowie im Bereich des Sozialreferats niederschwellige soziale Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, wie etwa die Sozialbürgerhäuser (außer Jobcenter), die Schuldner- und Insolvenzberatung, die Betreuungsstelle und die Zentrale Wohnungslosenhilfe in der Franziskanerstraße (außer Jobcenter), die Jugendgerichtshilfe und die Hilfen für junge Erwachsene. Informationen zu einzelnen Dienststellen können in Kürze unter http://stadt.muenchen.de/service/ abgerufen werden.
OB Reiter: „Mit der 3G-Zugangsregel senken wir für Kund*innen wie Mitarbeiter*innen das Infektionsrisiko, um die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass Münchnerinnen und Münchner, die auf städtische Vorsorge- und Unterstützungsangebote angewiesen sind, diese selbstverständlich auch weiterhin wahrnehmen können.“