Stadt München gewährt Zuschuss für Schulmaterialien Archiv
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Rathaus Umschau 171 / 2022, veröffentlicht am 07.09.2022
Die Preissteigerungen der letzten Monate machen auch vor Schulmaterialien nicht Halt. Zum Schuljahresbeginn 2022 stehen viele Familien vor zusätzlichen hohen Ausgaben für Schulhefte, Zeichenblöcke, Stifte und weiteren notwendigen Utensilien für den Schulunterricht. Die Landeshauptstadt München unterstützt deshalb Münchner Familien mit geringem Einkommen und gewährt deren Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einen Zuschuss von 100 Euro für Schulmaterialien als freiwillige Leistung. Unterstützt werden Schüler*innen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, aber auch Berufsschüler*innen.
Voraussetzung für den Zuschuss ist die Einhaltung der Armutsgefährdungsschwelle. Diese liegt beispielsweise bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.000 Euro Netto-Einkommen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt mit zwei Kindern über 14 Jahren liegt die Armutsgefährdungsschwelle hingegen bei 3.850 Euro.
Zudem darf das Vermögen des Haushalts 60.000 Euro nicht übersteigen. Haushalte, die Leistungen nach SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen, erhalten diesen Zuschuss nicht, weil sie für Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen bereits Anspruch auf den persönlichen Schulbedarf im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) haben, der mit derzeit 156 Euro für das Schuljahr 2022/23 höher ist als die freiwillige Leitung der Landeshauptstadt München.
Der Antrag auf Schulpauschale kann ab sofort und bis spätestens 30.11.2022 persönlich oder auch postalisch im zuständigen Sozialbürgerhaus gestellt werden. Das auszufüllende Formular ist unter www. muenchen.de unter dem Stichwort „Kostenzuschuss für Schulmaterial“(https://stadt.muenchen.de/service/info/kostenzuschuss-fuer-schulmate-rial/10338871/n0/) abrufbar und sollte bereits ausgefüllt zur Antragstellung mitgebracht werden.
Welche Nachweise zur Antragstellung benötigt werden, ist ebenso auf der Webseite nachzulesen.
Die Kontaktdaten für das zuständige Sozialbürgerhaus können bei Eingabe der Adresse unter folgendem Link abgerufen werden:
https://stadt.muenchen.de/service/info/sozialbuergerhaus/1060763. Wohnungslose können den Antrag beim Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8 in München stellen.