Neue Einreise- und Aufenthaltsregeln für Geflüchtete aus Ukraine Archiv
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Rathaus Umschau 173 / 2022, veröffentlicht am 09.09.2022
Seit dem 1. September gelten neue Regeln für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind. Wer aus der Ukraine kommt und länger in Deutschland bleiben möchte, muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit Folgendes beachten:
- Geflüchtete aus der Ukraine, die am oder vor dem 3. Juni 2022 nach Deutschland eingereist sind, benötigen für ihren weiteren Aufenthalt eine Erlaubnis. Sie müssen dafür sofort einen Antrag stellen, falls noch nicht geschehen.
- Wer nach dem 3. Juni 2022 nach Deutschland geflohen ist, darf sich 90 Tage ohne Visum hier aufhalten. Wer länger bleiben möchte, muss eine entsprechende Erlaubnis beantragen.
- Die Einreise ohne Visum ist für erstmalig nach Deutschland Einreisende aktuell nur noch bis zum 30. November 2022 möglich.
-Geflüchtete aus der Ukraine können zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz) erhalten, wenn mindestens einer der folgenden Punkte auf sie zutrifft:
- Sie besitzen die ukrainische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben Familienangehörige, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz besitzen. Als Familienangehörige gelten Eltern, Kinder, Ehepartner*innen, nicht-verheiratete Partner*innen und enge Verwandte, die schon in der Ukraine in einer Familienge- meinschaft gelebt haben.
- Sie sind in der Ukraine bereits als Flüchtling anerkannt worden.
- Sie besitzen einen dauerhaften ukrainischen Aufenthaltstitel.
- Sie können nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurück kehren.
Aufenthaltstitel können bei der Ausländerbehörde beantragt werden
Wer in München gemeldet ist, kann den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat beantragen. Sollten jemand in München wohnen, aber nicht hier gemeldet sein, muss sie*er dies erst im Bürgerbüro nachholen. Wenn noch keine Registrierung als Kriegsflüchtling erfolgt ist, wird sie nach der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde durchgeführt.
So geht es weiter, sobald eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde:
- Wer eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragt hat und die Voraussetzungen erfüllt, erhält anschließend einen Termin zur Bestellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Während des Termins erhält die Person eine Fiktionsbescheinigung, mit der sie bis zum Erhalt des eAT ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht nachweisen und arbeiten kann.
- Menschen, die einen Antrag gestellt haben, aber nicht die Voraussetzungen für den oben genannten Aufenthaltstitel erfüllen, können eventuell einen anderen Aufenthaltstitel erhalten, mit dem sie in Deutschland bleiben könnten. Hierfür erhalten sie einen Brief mit einer Fiktionsbescheinigung. Die Fiktionsbescheinigung ist sechs Monate gültig und ermöglicht es, in Deutschland zu bleiben, solange nicht abschließend über den Antrag entschieden worden ist. Sie berechtigt in diesem Fall nicht zum Arbeiten.
Die Ausländerbehörde München hat eine übersichtliche Liste erstellt, für welche Art eines Aufenthaltstitels welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Link: https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:18f99b99-99e3-4b0d-8129-76fda8d97fac/ABH_Uebersicht_Aufenthaltstitel_Ausbildung_Stu-dium_Erwerbstaetigkeit_20220901.pdf). Die Liste ist nicht abschließend. Weitere Informationen kann die Ausländerbehörde München erteilen oder sind auf muenchen.de (Link: https://stadt.muenchen.de/buergerservice/ausland-migration.html) zu finden.
„Es war eine gute Entscheidung des Innenministeriums, dass Menschen aus der Ukraine weiterhin ohne Visum einreisen und sich hier aufhalten können – auch wenn wir uns eine etwas flexiblere Lösung bei der Aufenthaltsregelung gewünscht hätten“, kommentiert Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl die neuen Regeln. Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine wurden in München fast 15.000 aufenthaltsgewährende Maßnahmen erlassen. „Diese große Leistung war nur möglich, weil innerhalb der gesamten Stadtverwaltung und mit unseren Partner*innen von Polizei, Freistaat und Bund gemeinsam an einem Strang gezogen wurde. Ich wünsche allen Ankommenden von Herzen, dass sie so im Rahmen des Möglichen ein kleines Stück Sicherheit erfahren.“