(13.9.2022 – teilweise voraus) Zur Berichterstattung der Abendzeitung „Stadt bietet Ein-Zimmer-Wohnung für eine halbe Million Euro an“ vom 12. September nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
Die Immobilie ist Bestandteil eines Nachlasses, den die Landeshauptstadt mit einer sozialen Zweckbindung erhalten hat. Damit stellt sie Treuhandvermögen der Landeshauptstadt München dar und ist nach den rechtlichen und testamentarischen Vorgaben zu verwalten. Aufgrund der weiteren testamentarischen Verfügungen sind verschiedene Vermächtnisse zu erfüllen, weshalb eine der Nachlassimmobilien aus Liquiditätsgründen veräußert werden muss.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist bei einer solchen Veräußerung ein Verkehrswertgutachten zugrunde zu legen, um einen Verkauf unter Wert zu verhindern. Weiterhin richtet sich ein Verkauf nach den Leitlinien für die Ausschreibung von städtischen Immobilien. Ein Verkehrswertgutachten wurde hier unter Berücksichtigung der Lage und Größe der Wohnung (55 Quadratmeter, gute Lage, Ausrichtung ausschließlich Innenhof) erstellt und bildet die Grundlage der Ausschreibung.