Preisschock für E-Autofahrer*innen – SWM sollen weiterhin günstige Ladekonditionen bieten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 17.2.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Stadtwerke München auf, von Ihrer Preisanpassung beim Fahrstrom zum 1.4.2022 abzusehen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 18.2.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum war bis dato nur mit kommunalen Zuschüssen realisierbar. Über das (damalige) Referat für Gesundheit und Umwelt wurden seit 2015 verschiedene Beschlüsse im Stadtrat zum „Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM) gefasst. In 2015 und 2017 wurden dabei Finanzmittel für den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum mangels Marktangebot für die Stadtwerke München GmbH (SWM) freigegeben.
Im Jahr 2019 hat die SWM einen einfachen, transparenten und preisgünstigen Tarif mit einer Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh) eingeführt. Seit 2020 etwa ist im Markt für Fahrstrom eine Tendenz zu teilweise deutlichen Preisanpassungen, oft auch verbunden mit einem Standzeitzuschlag, zu beobachten. Zudem hat sich eine preisliche Ausdifferenzierung nach Normalladen (im Wechselstrom, kurz: AC) und Schnellladen (mit Gleichstrom, kurz: DC) etabliert.
Die SWM führen als Fahrstromanbieter zu Ihrer Preisanpassung Folgendes aus:
„Drei Jahre lang konnten die Preise für das Laden von E-Autos an den öffentlichen Ladesäulen der SWM und ihrer Roamingpartner stabil gehalten werden. Die Ladesäulen werden dabei in einem Verbund mit anderen Betreibern den Partner und Kund*innen zur Nutzung angeboten. Die SWM haben sich für den Verbund von Ladenetz.de entschieden. Dies bedeutet,dass mit der SWM Ladekarte an allen Ladepunkten dieses Verbundes geladen werden kann. Die SWM zählten zu den günstigsten Anbietern für Ladestrom (Quelle: Connecte-Test). Inzwischen sind die Preise, nicht nur für Energie, sondern auch beispielsweise für Wartung und Ersatzteile erheblich gestiegen. Aus diesen Gründen – insbesondere aber vor dem Hintergrund zuletzt stark gestiegener Energiepreise – ist eine Preisanpassung zum 1.4.2022 auf das marktübliche Niveau notwendig. Wie in den AGB der SWM Versorgungs GmbH über die Nutzung von SWM Ladesäulen sowie von Ladesäulen von Roamingpartnern mittels einer Ladekarte § 10 Abs. 1 beschrieben, wurde die AGB Anpassung und auch die Preisänderung sechs Wochen vor Umsetzung bekannt gegeben.
Die Entwicklung auf den Energiemärkten wirkt sich deutlich auf die Betriebskosten der Ladeinfrastruktur aus. Der Großhandelspreis für Strom lag in der zweiten Jahreshälfte 2021 mit 138 Euro pro MWh bei rund 250% des Werts der ersten Jahreshälfte 2021 und bei gut 450% des Werts der ersten Jahreshälfte 2020. Dies war eine Steigerung um 150 bzw. um gut 350%. Durch die langfristige und nachhaltige Beschaffungspolitik der SWM können moderatere Preisschwankungen ausgeglichen werden. Auf Grund der drastischen Steigerungen ist dies nicht mehr möglich und die Strompreise müssen erhöht werden. Hinzukommen weitere Belastungen, beispielsweise deutliche Kostensteigerungen für Ersatzteile aufgrund der Chipkrise.
Für den Großteil der SWM Kund*innen ist im Wesentlichen die Preissteigerung beim AC-Laden von 38 Cent auf 49 Cent relevant, denn 97,77% der an den SWM Ladesäulen geladenen Strommenge wird AC geladen.“
Die Landeshauptstadt München besteht bei Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum auf eine Interoperabilität mit Anbindung an E-Roaming-Plattformen (z.B. ladenetz, hubject) um ungehinderten Zugang zur Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Daher können alle Bürgerinnen und Bürger Ihren Fahrstromanbieter frei wählen. Der abgerechnete Preis je kWh entspricht dann dem mit Mobilitätsanbieter vereinbarten Tarif. Das System weist große Ähnlichkeiten mit dem Mobilfunkmarkt und dem dortigen Roaming auf.
Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, dass die allgemeine preisliche Marktentwicklung einen individuellen Anreiz stiftet, Ladepunkte – soweit möglich – zuhause einzurichten, da die kWh dort nach getätigter Investition, merklich unterhalb der Marktpreise beim öffentlichen Laden liegt und für den Kunden einen bedeutenden Komfortgewinn darstellt. DieAusrüstung dieser potentiellen Ladepunkte ist für die Sicherstellung von Elektromobilität im Rahmen der Mobilitätswende dringend und zwingend erforderlich.
Der Bundesgesetzgeber hat hierfür die Hürden mit dem Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zum 1.12.2020 bedeutend abgesenkt. Verschiedene Unternehmen bieten hierzu Ladeinfrastruktur mit Kauf- und Mietmodellen wahlweise auch mit Servicevertrag an. Die SWM sind an dem Markt mit ihrer M-Ladelösung aktiv. Von 2016 bis 2021 wurden Ladepunkte durch die Förderrichtlinie Elektromobilität im Referat für Gesundheit und Umwelt bzw. Referat für Klima- und Umweltschutz bezuschusst. Die Förderrichtlinie wurde mit Beschluss der Vollversammlung vom 29.6.2022 novelliert (www.muenchen.de/emobil).
Weiter darf ich Sie informieren, dass das Referat für Klima- und Umweltschutz ein europaweites Vergabeverfahren zum weiteren Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum durchführt.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz schreibt hierzu:
„Mit der Durchführung des Vergabevertrags wurde das RKU unter anderem beauftragt zu ermitteln, ob sich der Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur mittelfristig zu einem tragenden Geschäftsmodell entwickelt, so dass eine weitere Defizitfinanzierung durch die LHM und die Betrauung der SWM nicht mehr notwendig ist. Mittelfristig ist es das Ziel der LHM, dass kommunale Zuschüsse erheblich verringert werden bzw. nicht mehr notwendig sind.
Im wettbewerblichen Vergleich der Angebote der Betreiber*innen soll das beste Angebot für die Landeshauptstadt München darüber hinaus auch in Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit und die Standortverteilung der Ladeinfrastruktur ermittelt werden.“
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.