Echter Ökostrom für bis zu 10.000 Münchner Haushalte: Ausbau der Solaranlagen auf den Münchner Messehallen prüfen, Bau eines Solarkraftwerks auf den Flughafendächern prüfen
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Rathaus Umschau 181 / 2022, veröffentlicht am 21.09.2022
Echter Ökostrom für bis zu 10.000 Münchner Haushalte: Ausbau der Solaranlagen auf den Münchner Messehallen prüfen, Bau eines Solarkraftwerks auf den Flughafendächern prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.5.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen die Prüfung des weiteren Ausbaus der Solaranlagen auf den Hallendächern der Messe München und des MOC Event Centers zu einem größeren Solarkraftwerk inkl. Einbau von Speichern für die gewonnene Sonnenenergie sowie Einspeisung der gewonnenen Energie in das Münchner Netz. Das gleiche Vorgehen soll auch für den Flughafen München erfolgen, um dort auf den Dächern Solaranlagen zu installieren.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Bau von Solaranlagen auf den Dächern der Münchner Messe und des Flughafens fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Messe München GmbH (MMG) und der Flughafen München GmbH (FMG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die MMG hat zu Ihrem Antrag Folgendes mitgeteilt:
„Die Messe München hat sich bereits in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema Photovoltaik auseinandergesetzt. Die aktuelle Entwicklung der Strompreise verändert die Wirtschaftlichkeit möglicher Maßnahmen jedoch drastisch.
Die Messe plant daher, den weiteren Ausbau und mögliche Optimierungen der Photovoltaik vor dem Hintergrund der neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Eigenregie zu untersuchen. Bei allen geplanten Untersuchungen sind die Stadtwerke München ein wichtiger und wertvoller Partner.
Aktuell geht die Messe davon aus, dass der zusätzlich erzeugbare Strom vorwiegend zur Abdeckung der Eigenlast gebraucht wird. Denn die Eigen-last kann im Zuge der Dekarbonisierung steigen, z.B. durch CO2-neutrale Wärmeerzeugung oder E-Mobilität.
Speichersysteme können eine sinnvolle Ergänzung darstellen, um teure Lastspitzen zu reduzieren. Daher soll auch die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Speichern untersucht werden.
Stand heute sind auf den zwölf (nicht sechs) Hallen der A- und B-Spange und auf dem Messe-Parkhaus Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 2,6 MW installiert. Auf den Dächern der jüngsten Hallen C5 und C6 ist Photovoltaiknutzung durch das Brandschutzkonzept untersagt. Es sind also nur vier Hallendächer (C1 bis C4) übrig, die noch nicht für die Stromerzeugung durch Photovoltaik genutzt werden.
Da die Messe nicht Eigentümerin des MOC ist, besteht keine Verfügungsgewalt über dessen Hallendächer.“
Die FMG hat zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung genommen:
„Der im Antrag geforderte Ausbau von Photovoltaikanlagen am Flughafen München (auf Gebäuden) ist Teil des derzeit noch in der Erarbeitungsphase befindlichen Energiekonzepts 2030. Die FMG strebt einen schrittweisen Zu- und Ausbau von PV-Anlagen in einer Größenordnung bis zu 50MW an. Die Flächen für den PV-Ausbau sollen primär direkt am Campusgelände verortet sein, eine entsprechende Flächenanalyse erfolgt bereits.
Eine Vielzahl von bestehenden Dachflächen ist aber aus technischen Gründen für eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen nicht geeignet. So genügen beispielsweise sämtliche Luftfahrzeughallen nicht den statischen Anforderungen (unzureichende Dachlastreserven). Zudem haben andere Bestandsgebäude eine unzureichende Restnutzungsdauer (z. B. Bürogebäude und Parkhäuser im Zentralbereich oder das Terminal 1), sodass bei diesen eine Installation von PV-Anlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll möglich ist. Zudem eignen sich die Dächer einzelner Bestandsgebäude aufgrund bereits bestehender Dachbelegung mit technischen Anlagen wie Klimageräten, Lüftungskanälen, Rauchabzügen oder sonstigen Verschattungselementen nicht für eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen.
Für einige Bestandsgebäude, wie z. B. Fracht- und Spediteursgebäude, ist die Eignungsprüfung für eine nachträgliche Installation von PV-Anlagen hingegen noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Aussage zur Nutzung dieser Dachflächen kann daher noch nicht getroffen werden.Demgegenüber werden bei Neubauten und bei Projekten, die aktuell entwickelt und realisiert werden, die Dachflächen für eine Installation von PV-Anlagen berücksichtigt. Für das in 2020 neu errichtete Parkhaus P44 und für den geplanten Neubau Parkhaus P43 (Fertigstellung geplant Ende 2023) läuft zudem ein Pilotprojekt, welches neben Batteriespeichern bis zu 400 Elektroladepunkten und intelligentem Last- und Energiemanagementsystem der Komponenten untereinander als zentralen Punkt den Bau von PV-Anlagen auf den beiden Dachflächen beinhaltet.
Ferner werden neben Dachflächen auch Parkplatz- und Freiflächen am Flughafengelände für die Bebauung mit PV-Anlagen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf anderweitig schwer nutzbaren Freiflächen, wie z. B. dem Ein-/Abflugbereich der Start- und Landebahnen. Machbarkeitsstudien dafür, die u. a. auch als Grundlage zur weiteren Abstimmung mit diversen Behörden dienen, sollen bis Ende 2022 vorliegen. Zudem müssen luftverkehrliche Gesichtspunkte wie Radarreflexion und Blendwirkung abgeprüft werden, da die Luftsicherheit Vorrang hat.
Mit einem angestrebten stufenweisen Ausbau der Solarenergie am Flughafen München mit einer Gesamtleistung von bis zu 50MW soll die Eigenstromversorgung des Flughafens unterstützt und ein wichtiger Beitrag für CO2-freie Energie am Flughafen geleistet werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.