Erhöhung der Mobilitäts-Hilfe des Bezirk Oberbayern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 2.6.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, der Oberbürgermeister möge sich dafür einsetzen, dass der Bezirk Oberbayern die Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderungen auf 150 Euro erhöht, damit eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auch am Monatsende noch möglich ist.
Das Sozialreferat hat bereits – der Intention Ihres Antrages entsprechend – die Thematik für das nächste Gespräch mit dem Bezirk Oberbayern vorgesehen.
Zu Ihrem Antrag vom 2.6.2022 teile ich Ihnen bereits jetzt Folgendes mit:
Bei der im Antrag Nr. 20-26/A 02822 vom 2.6.2022 benannten Mobilitätshilfe handelt es sich um eine Sozialhilfeleistung des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), die im Rahmen der Eingliederungshilfe (EGH) gewährt wird. Mit ihr soll Menschen mit einer drohenden oder bestehenden Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Gemäß dem Bayerischen Ausführungsgesetz für die Sozialgesetze sind für die Gewährung dieser Hilfe ausschließlich die Bezirke als überörtliche Träger der EGH zuständig (Art. 66 d AGSG). Der Bezirk Oberbayern hat diesbezüglich entschieden, dass er eine monatliche Pauschale von 110 Euro als nachweisfreien Sockelbetrag ausreicht. Sollte der monatliche Betrag jedoch höher sein, kann der Bezirk diesen Betrag unter Nachweis der tatsächlichen zusätzlichen Kosten auf bis zu 310 Euro anheben.
Grundsätzlich wäre es damit bereits jetzt möglich, dass die Betroffenen höhere Kosten gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen könnten (allerdings verbunden mit einem zusätzlichen Aufwand für die Antragsstellung und die entsprechende Zusammenstellung der Nachweise).
Grundsätzlich unterstützt das Sozialreferat Ihr Anliegen und die Intention die Pauschale anzuheben. Aus diesem Grund ist es aus Sicht des Sozialreferates sinnvoll, dieses Anliegen im Rahmen der bestehenden Kooperationsgespräche mit dem Bezirk Oberbayern anzusprechen.Dort kann das Thema direkt mit dem für diese Eingliederungshilfeleistung zuständigen Sozialhilfeträger besprochen und diesem Gelegenheit gegeben werden, sich unmittelbar zum Sachverhalt zu äußern. Ein solches Vorgehen verleiht dem Anliegen aus Sicht des Sozialreferates zudem mehr Nachdruck als eine reine schriftliche Befassung.
Ebenso wird das Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung den Behindertenbeirat sowie den Behindertenbeauftragten über diese Initiative informieren.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.