Kommunales Wohngeld für Münchnerinnen und Münchner einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 14.6.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 14.6.2022 Folgendes mit:
Das Wohngeld ist eine Bundesleistung, deren Vollzug im Rahmen des Wohngeldgesetzes geregelt ist. Die gesamten Rahmenbedingungen, wie IT, Antragsregularien etc. sind nach bundesweiten Standards definiert. Eine Erweiterung um ein kommunales Wohngeld in die bestehenden Arbeitsprozesse ist nicht möglich. Kommunale Leistungen können nicht über das System des Bundesgesetzvollzugs bearbeitet und ausbezahlt werden.
Die Einführung eines kommunalen Wohngeldes würde eine umfassende Neukonzeption in der Administration, d.h. strukturelle Regelungen für den kommunalen Vollzug, Kriterien für die Vergabe, EDV-technische Unterstützung, Budget und Personal erfordern.
Der Aufbau eines Fördermodells zur gerechteren Unterstützung tatsächlich bedürftiger Haushalte ist ein zwar nachvollziehbares Ziel. Die Kommune kann jedoch nicht die Auswirkungen der Defizite des bundesweiten Wohngeldgesetzes in München kompensieren.
Die Rahmenbedingungen in München für den Bezug von Wohngeld müssen besser geregelt werden. Weder die Miethöhen noch die Einkommensgrenzen, die in München angewendet werden, können eine flächendeckende Hilfestellung sein. Nur ein halbes Prozent der Münchner Haushalte erhält Wohngeld.
Die Landeshauptstadt München hat bereits im letzten Jahr die Optimierung des vorhandenen Gesetzes, z.B. durch eine deutlichere Anpassung der Miethöchstbeträge an die aktuellen Mietpreise und Einkommenssituation beim Arbeitskreis Wohngeld des Deutschen Städtetages vorangetrieben. Eine Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes ist der angezeigte Weg, um die Beantragung und Bearbeitung zu erleichtern und mit diesen Möglichkeiten den Wirkungsgrad und die Anzahl der Empfänger*innenhaushalte in München zu erhöhen.Ziel muss es sein, eine bereits vorhandene Förderart so auszustatten, dass sie auch in München den gewünschten Effekt erzielt. Die entsprechenden Forderungen wurden bereits bei dem zuständigen Bayerischen Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und beim deutschen Städtetag letztes Jahr eingebracht.
Diesen Weg einzuschlagen, halten wir für deutlich sinnvoller und effektiver.
Aus den genannten Gründen halten wir die Einführung eines kommunalen Wohngeldes, das eine weitere Fördermöglichkeit ähnlicher Art bedeutet, für nicht zielführend und unwirtschaftlich.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.