Am heutigen 28. September ist der Internationale Tag der sicheren Abtreibung (Safe Abortion Day). An diesem Tag gehen weltweit Menschen auf die Straße, um für die Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und den flächendeckenden, barrierefreien Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu demonstrieren – auch in München. Diesen Tag haben Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek und Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl zum Anlass genommen, ein gemeinsames Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zu verfassen. Zusammen engagieren sie sich für die Einführung neuer Maßnahmen, um sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ vor Schwangerschaftsberatungsstellen einzudämmen.
Die Aktivist*innen stellen sich in der Regel vor Beratungseinrichtungen auf. Durch gezielte aggressive und belästigende Ansprachen versuchen sie, die Frauen einzuschüchtern und von einem Beratungsgespräch abzubringen. Sie üben einen massiven psychischen Druck auf schwangere Frauen aus.
Die Referentinnen sehen eine gesetzliche Neuregelung als dringend geboten an. „Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es Dritten, schwangeren Frauen den ungehinderten Zugang zu den entsprechenden Einrichtungen zu verwehren“, so die Referentinnen in ihrem Schreiben. Sie sind der Meinung, dass den Frauen dadurch die Möglichkeit genommen werde, ohne fremde Beeinflussung eine Entscheidung über ihren eigenen Lebensbereich zu treffen. „Das Selbstbestimmungsrecht ist hierdurch in untragbarem Maße eingeschränkt“, schreiben Zurek und Dr. Sammüller-Gradl. Sie appellieren deshalb an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, einen Ordnungswidrigkeitstatbestand in das Schwangerschaftskonfliktgesetz aufzunehmen. Ihr Vorschlag: Jede Person, die Ratsuchende in Sicht- oder Rufweite von anerkannten Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ansprechen, um sie durch Druck oder Zwang zu beeinflussen, handelt ordnungswidrig. Das soll auch dann der Fall sein, wenn eine Person, die Rat sucht, daran gehindert wird, eine Beratungsstelle zu betreten. Die beiden Referentinnen Zurek und Dr. Sammüller-Gradl empfehlen, dass dieses Verhalten mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden kann.
Achtung Redaktionen: Unter https://t1p.de/Schreiben-save-abortion-day ist das ganze Schreiben abrufbar.