Vorbildlicher Baumschutz – Ein Beitrag zur Klimaneutralität und Klimaanpassung
-
Rathaus Umschau 186 / 2022, veröffentlicht am 28.09.2022
Vorbildlicher Baumschutz – Ein Beitrag zur Klimaneutralität und Klimaanpassung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Mona Fuchs, Judith Greif, Anna Hanusch, Dominik Krause, Angelika Pilz-Strasser, Julia Post, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 27.12.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Sie bitten die Stadtverwaltung, „Baumschutz als übergeordnetes Anliegen wahrzunehmen. Dies soll bei allen Planungen, Eingriffen, Baumaßnahmen und Grünpflegeaktivitäten der Landeshauptstadt oder ihre Tochtergesellschaften zu Grunde gelegt werden. Das Grünvolumen auf öffentlichen Flä- chen ist verbindlich zu erhalten und sukzessive [zu] erhöhen.“ Sie fordern, dass das oberste Ziel der Baumerhalt sei und bei Fällung diese durch die LHM verpflichtend zu ersetzen sind. Sie führen an, dass aus stadtklimatischer Sicht Bäume in Abhängigkeit von ihrem Stammumfang ggf. durch mehrere Jungbäume zu ersetzen seien. Sie fordern darüber hinaus, dass Ersatzpflanzungen an anderen Orten im Stadtviertel und wenn nicht möglich im weiteren Stadtgebiet zu setzen seien, wenn vor Ort nicht möglich.
Als Begründung führen Sie den Klimanotstand, die Veränderungen durch den Klimawandel und das Forschungsprojekt „Grüne Stadt der Zukunft“ an.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Der Klimawandel und seine Folgen werden in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer deutlicher. Sowohl thermische Veränderungen als auch Veränderungen des Niederschlagsmusters sind bereits für das Münchner Stadtgebiet erkennbar und werden die Landeshauptstadt München auch in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Städte sind durch die negativen Folgen des Klimawandels besonders betroffen: einerseits aufgrund der klimatischen Besonderheiten des Stadtklimas („städtische Wärmeinsel“), andererseits aufgrund der Konzentration von Bevölkerung und Infrastruktur. Bäume sowie unversiegelte Flächen spielen sowohl für den Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung eine bedeutende Rolle. Bäume leisten durch die Möglichkeit der Wasserspeicherung im Organismus und im um-gebenden Substrat einen wichtigen Beitrag zur Milderung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen. Zudem leisten Bäume durch Evapotranspiration und Schattenwurf einen essentiellen Beitrag zur Kühlung der Stadt während Hitzeperioden. Für das Stadtklima spielen neben Bäumen und Begrünung insbesondere unversiegelte Flächen eine bedeutende Rolle, indem sie als Retentionsräume im Sinne des Schwammstadtprinzips fungieren sowie einen entschiedenen Beitrag zur natürlichen Versickerung bei Starkregenereignissen beitragen. Aus stadtklimatischer Sicht ist deshalb der Erhalt von (Groß-)Bäumen und nicht unterbauter Flächen als Großbaumstandorte sehr wichtig. Die Verlagerung von Ersatzpflanzungen an alternative Standorte kann aufgrund der Gegebenheiten notwendig sein, wird jedoch insbesondere in klimatisch hoch belasteten und stark versiegelten Bereichen nicht zwangsläufig als zielführend erachtet. Der Erhalt entsiegelter und begrünter Standorte muss – insbesondere auch in klimatisch hoch belasteten Bereichen – prioritär betrachtet werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Intention des Antrages, bestehende Bäumen vorrangig zu erhalten, zusätzliche Baumstandorte zu suchen und Ersatzpflanzungen für unvermeidliche Baumverluste zu erhöhen, sinnvoll. Dies gilt für öffentliche und private Grundstücke, vor allem in den im Zusammenhang bebauten Bereichen. Der Erhalt von Bäumen sichert die Durchgrünung und Lebensraumfunktionen in den Siedlungsbereichen. Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe der Standorte gefällter Bäume sind eine Voraussetzung dafür, dass die Baumfunktionen, darunter Lebensraumfunktionen vor Ort möglichst kontinuierlich erhalten bleiben können. Allerdings dürfte die Verlagerung von Ersatzpflanzungen an andere Orte im Stadtviertel oder im weiteren Stadtgebiet auch nach Ausschöpfung aller ortsnahen Möglichkeiten eher der Regelfall für neue Baumstandorte sein. Dabei sind Konflikte mit anderen Nutzungen in öffentlichen Grünanlagen vor allem aber auch mit anderen naturschutzfachlichen Schutzgütern wie dem Erhalt der Biodiversität und des Landschaftsbildes, zu erwarten. Die Flächen, die sich für die im Stadtratsantrag genannten Ersatzpflanzungen an anderen Orten im Stadtviertel oder im weiteren Stadtgebiet eignen, sind deshalb durch umsichtige und sorgfältige Planung zu ermitteln. Insbesondere ist auszuschließen, dass für München charakteristische, auf der Roten Liste stehende und einem gesetzlichen Schutz unterliegende Mähwiesen und Magerrasenflächen mit Potenzial für den Schutz der Biodiversität und als Lebensraum für bedrohte Arten mit Gehölzen bepflanzt werden. Derartige Lebensräume und die dort lebenden Arten sind auf offene, besonnte und im Wesentlichen gehölzfreie Standorte ohne Eintrag von Falllaub angewiesen.Bestehende städtische Waldflächen scheiden grundsätzlich als Standorte für Ersatzpflanzungen oder zusätzliche Pflanzmöglichkeiten aus, da sie ohnehin aufgrund waldrechtlicher Vorgaben systematisch mit Bäumen zu bepflanzen sind. Landwirtschaftliche Flächen dienen der Nahversorgung mit Lebensmitteln, deshalb sind auch diese Flächen sorgfältig auf ein Potenzial für Neupflanzungen von Gehölzen zu prüfen.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz bringt in Planungen diese stadtklimatische und naturschutzfachliche Expertise für möglichst resiliente Stadtquartiere frühzeitig ein. Zukünftig wird auch die Mitwirkung beim Umbau von Bestandsquartieren, mit dem Ziel möglichst klimaresiliente Quartiere zu erhalten, ein wichtiger Schwerpunkt des Referates für Klima- und Umweltschutz im Rahmen des Quartiersansatzes sein.
Die Federführung für den Baumschutz liegt sowohl im Rahmen der Planungsprozesse als auch beim Vollzug der Baumschutzverordnung beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Für die Umsetzung im öffentlichen Raum ist das Baureferat zuständig. Wir haben deshalb beide Referate um eine fachliche Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Zudem wurden das Mobilitätsreferat, das Referat für Wirtschaft und Arbeit, das Referat für Bildung und Sport sowie die Stadtwerke München und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen der Abstimmung beteiligt.
Das Baureferat teilt hierzu Folgendes mit:
Im Jahr 2021 sind in München durch das Baureferat insgesamt 2.343 Bäume auf öffentlichen Flächen neu gepflanzt worden. 1.697 Bäume mussten im Zuge insbesondere der regulären Baumpflegemaßnahmen auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen gefällt werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den wertvollen Baumbestand in Parks und Grünanlagen, auf Friedhöfen sowie auf Plätzen und entlang von Straßen zu pflegen und für die Zukunft dauerhaft gesund und artenreich zu erhalten. Dabei prüfen die Fachleute des Baureferats regelmäßig, ob die Bäume durch Krankheiten oder andere Einflüsse geschwächt oder beschädigt sind. Wo notwendig, müssen auch nicht mehr standsichere, kranke Bäume entfernt oder abgestorbene Äste eingekürzt werden. Besonders auf Grünflächen mit Spiel- und Freizeiteinrichtungen und an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen wird so einer möglichen Gefahr durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste vorgebeugt. Dabei zieht das Baureferat in vielen Fällen externe Gutachter hinzu, um überprüfen zu lassen, ob die betroffenen Bäume nicht doch erhalten bleiben können. Alle Jahre ist es außerdem erforderlich, außerhalb der Vege-tationsperiode Baumgruppen zu lichten, die zu dicht stehen. Das schafft Entwicklungsraum für junge Bäume.
Grundsätzlich wird jeder entfernte Baum durch eine Nachpflanzung oder natürlichen Aufwuchs ersetzt, wenn auch nicht immer an derselben Stelle. Deshalb und bedingt durch den ständigen Zuwachs an neuen öffentlichen Grünflächen übersteigt die Zahl der Baumpflanzungen seit vielen Jahren die der Fällungen. Auch im kommenden Jahr wird die Baumbilanz voraussichtlich wieder positiv ausfallen. Ersatz erfolgt teilweise auch durch die Natur selbst. Vor allem in größeren und naturnahen Gehölzbeständen in Grünanlagen, auf Friedhöfen oder in den Isarauen vermehren sich die Baumbestände durch ihre Samen selbst. Der vorhandene Jungwuchs wird durch Pflegemaßnahmen so selektiert und gefördert, dass sich daraus Bäume entwickeln. Dies bewirkt im Vergleich zu Ersatzpflanzungen unter anderem einen standortgerechten und genetisch vielfältigeren Baumbestand, der besser gegen Krankheiten und Schädlinge geschützt ist. 2021 konnten so circa 700 neue Bäume durch Förderung des natürlichen Aufwuchses entwickelt werden.
Das Baureferat hat sich zum Ziel gesetzt, auf den öffentlichen Flächen in seiner Zuständigkeit möglichst viele zusätzliche Bäume zu pflanzen. Mit der Pflanzung zusätzlicher Bäume im Stadtgebiet kann auch im Hinblick auf den Klimawandel ein nachhaltiger Beitrag zu einem lebenswerten Umfeld geleistet werden. Wegen der vielfachen Nutzung und Belegung der Flächen ist die Suche nach sinnvollen und geeigneten Standorten für die Pflanzungen von Bäumen im öffentlichen Raum jedoch eine Herausforderung. Aufgrund ihrer speziellen Ortskenntnisse und Erfahrungen wurden alle 25 Bezirksausschüsse gebeten, Standortvorschläge für neue Baumstandorte im öffentlichen Raum – also in Parks, Grünanlagen oder im Stra-ßenraum – zu machen. Von den Bezirksausschüssen sind dazu Vorschläge für weit über 2.000 potenzielle Standorte eingegangen. In einer aktuell laufenden Machbarkeitsuntersuchung werden diese Standortvorschläge hinsichtlich der grundsätzlichen Realisierbarkeit geprüft. Vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Finanzmittel können dann in diesem Rahmen zusätzliche Ersatzpflanzungen und eine dementsprechende Erhöhung des Grünvolumens auf den Flächen des Baureferates erfolgen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt wie folgt Stellung:
Auf der Grundlage der Baumschutzverordnung können
-nur die Bäume geschützt werden, die der Baumschutzverordnung unterliegen (insbesondere Bäume mit einem Stammumfang größer oder gleich 80cm) und-nur für diese Bäume können Ersatzpflanzungen verlangt werden, die ‚angemessen‘ sein müssen.
Alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen sind freiwillig. Weitergehende Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen und insbesondere auch für die Herstellung von Ersatzstandorten, wie die angesprochenen Grünstreifen, zu nutzen, könnten im Rahmen einer Selbstverpflichtung erfolgen. So würde die ‚Kulanz‘ durch eine ‚Selbstverpflichtung‘ ersetzt. So besteht die Möglichkeit, dass sich die städtischen Dienststellen und ihre Tochtergesellschaften auf eine Selbstverpflichtung mit z.B. dem folgenden Inhalt vereinbaren:
‚Baumschutz im Sinne von Baumerhalt und angemessenem Baumersatz ist als Grundsatz und Ziel jeder einzelnen Maßnahme von vorneherein in den Blick zu nehmen und als Kriterium für Nachhaltigkeit im gesamten Verlauf der Planung und Umsetzung ernsthaft zu berücksichtigen. Ziel ist es, über gesetzliche Bestimmungen hinaus mit Abschluss der Maßnahme möglichst eine positive oder zumindest ausgeglichene Baumbilanz für Bäume mit einem Stammumfang über 60cm vorlegen zu können.‘ Vor dem Hintergrund der breit gefächerten Aufgaben der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften wird es allerdings – insbesondere bei dem städtischen Wohnungsbau – nicht immer gelingen, diese Selbstverpflichtung in den einzelnen Maßnahmen umzusetzen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Erstellung solcher Baumbilanzen mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Die vorgeschlagene ‚Faustregel‘ zum Ersatz von Bäumen wäre nur möglich, wenn sofort ausreichend zusätzliche Baumstandorte zur Verfügung stünden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie im Beschluss ‚Baumschutz in der Landeshauptstadt München‘ (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6544701) unter Punkt 3.6.2, ab Seite 31 dargestellt, können diese – was die baulich verdichteten Bereiche betrifft – erst im Rahmen größerer Transformationsprozesse wie z.B. der Verkehrswende (Neuverteilung im öffentlichen Raum) mittel- bis langfristig bereit gestellt werden. Gerade in den baulich verdichteten Bereichen sind zusätzliche Baumpflanzungen, d.h. die Neuschaffung von Baumstandorten aus klimatischen, naturschutzfachlichen und gestalterischen Gründen vorrangig erforderlich. Vor diesem Hintergrund erscheint die angeführte Staffelung der Ersatzpflanzungen insbesondere in Innenstadtlagen unrealistisch.
Die Abteilung Baumschutz und Freiflächengestaltung erarbeitet derzeit gemäß Ziffer 7 des o.g. Beschlusses einen Kriterienkatalog zur differenzierten Festlegung von Ersatzpflanzungen in Abhängigkeit des ökologischen Wertes des zu fällenden Baumes. Dies bezieht sich allerdings auf den Vollzug der Baumschutzverordnung und somit auf Bäume mit einem Stammum-fang größer oder gleich 80cm. Gegebenenfalls ergeben sich auf dieser Grundlage verfolgenswerte Ansätze.
Zusätzliche Baumstandorte können letztlich – wie im o.g. Beschluss unter Punkt 3.6.2, ab Seite 31 ausgeführt – nur in einer gesamtstädtischen Kraftanstrengung geschaffen werden. Hierfür wäre die Selbstverpflichtung, der in der Konsequenz alle städtischen Referate und ihre Tochtergesellschaften zustimmen müssten, ein Anfang.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften teilen Folgendes mit:
Die GWG München führt bereits jetzt ein Baumkataster, das den vollständigen Baumbestand in den Liegenschaften der GWG München erfasst und sämtliche Maßnahmen an den Bäumen wie z.B. Kontrollen, Untersuchungen, Zustandsbewertungen und Sanierungsarbeiten dokumentiert. Notwendige Pflegearbeiten werden nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt.
Die Planungsrichtlinien der GWG München für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen enthalten die ausdrückliche Forderung nach einem möglichst weitgehenden Erhalt und einem fachgerechten Schutz vorhandener Bäume. Weiterhin geben sie für Ersatzpflanzungen von Bäumen Mindestqualitäten vor, die z.T. über den vorschriftsmäßigen Mindestgrößen liegen. Im Fall ausreichender Flächenverfügbarkeit werden schon jetzt bei Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie bei Ersatzpflanzungsmaßnahmen (z.B. nach unvermeidlichen Fällungen) mehr Bäume bzw. höhere Qualitäten gepflanzt, als die aktuellen Vorgaben fordern. Allerdings bestehen bei einem wesentlichen Teil der Neubau- und Modernisierungsvorhaben sehr komplexe Ansprüche an die Freiflächen. Neubebauung mit hohem Verdichtungsgrad und Nachverdichtung im Bestand führen zu verdichteter Nutzungsbelegung und Flächenknappheit in den Freianlagen z.B. für Feuerwehr, Leitungstrassen, Unterbauungen, Erschließung, Regenwassermanagement, Flächen für Mobilität, Spielplatzflächen etc. Dies verursacht häufig erhebliche Zielkonflikte in Hinblick auf den Schutz von Baumbestand oder bei der Planung geeigneter Baumstandorte für Neu- oder Ersatzpflanzungen.
Die GWG München geht unter diesen Rahmenbedingungen daher davon aus, dass bei einer höheren Zahl an geforderten Ersatzpflanzungsbäumen die Zusatzpflanzungen zumeist nicht innerhalb der Baugrundstücke der GWG München geleistet werden können, sondern andernorts erfolgen müssen.
Auch die GEWOFAG ist der Auffassung, dass die urbane Begrünung durch Bäume ein wichtiger Baustein für eine klimaresiliente und lebenswerte Stadt ist. Für die GEWOFAG haben daher Begrünungskonzepte zum Erhaltvon Bestandsbäumen oberste Priorität. Außerdem unterliegt die GEWO-FAG der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt München bzw. den Auflagen aus den Bebauungsplänen sowie Baugenehmigungen und führt Baumpflanzungen verpflichtend durch.
Im Zuge der Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien pflanzt die GEWO-FAG auf freiwilliger Basis kontinuierlich zusätzlich Bäume nach. Hierbei werden neben Baumbeständen und freiraumplanerischen Ansprüchen auch die mikroklimatischen Verhältnisse berücksichtigt. Maßgebende Bausteine stellen für die GEWOFAG große unversiegelte Flächen, Schattenwurf, Wasserspeicherung und Frischluftschneisen dar. Bei Neubauprojekten werden die Anforderungen an den Baumbestand aus dem Bebauungsplan möglichst übererfüllt, um hitzeresiliente Wohnanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Auch die GEWOFAG weist darauf hin, dass es nicht immer möglich ist, die Ersatzpflanzungen vollständig auf der zur Verfügung stehenden Fläche zu realisieren. Vor allem bei Bestandsliegenschaften ist der Platz begrenzt. Vorhandene Baumbestände, Wildstaudenpflanzungen oder andere Funktionen wie Spielplätze, Feuerwehrzufahrten oder Wäschetrockenplätze stehen in Flächenkonkurrenz zueinander.
Aus Aspekten des Klimaschutzes kann die GEWOFAG eine verpflichtende Kompensation in Abhängigkeit vom Stammumfang (STU) des zu ersetzenden Baumes mittels einer höheren Anzahl an Neupflanzungen nachvollziehen. Aus freiraumgestalterischer und auch ökologischer Sicht kann dies je nach Situation gewisse Konflikte beinhalten. Eine höhere Anzahl von Baumnachpflanzungen führt zwangsläufig zu einem größeren Platzbedarf. Viele Objekte der GEWOFAG sind bereits heute stark durchgrünt und es fehlt teilweise die räumliche Kapazität, um weitere großflächige Nachpflanzungen zu realisieren. Zudem verlangen alternative, ökologisch wertvolle Vegetationsstrukturen oder Blütenbestände, die dem Artenschutz dienen, oft ein Mindestmaß an Sonneneinstrahlung, welche bei einem zu dichten Baumbestand nicht realisierbar wären. Eine höhere Baumdichte dürfte daher innerhalb der vorhandenen Flächen nur in einzelnen Objekten realisierbar sein.
Die GEWOFAG möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass neben den Baustellenvorkehrungen im Hochbau eine häufige Ursache für Baumfällungen die verpflichtende Errichtung von Stellplätzen ist. Die GEWOFAG prüft deshalb bei jedem Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze in Kombination mit den vorhandenen Grünflächen detailliert, um eine ausgewogene planerische Lösung nach sozialen und ökologischen Kriterien umzusetzen. Über geeignete Mobilitätskonzepte wird der Stellplatz- und Flächenverbrauch in der Regel reduziert und damit Platz für Großbaumpflanzungen geschaffen.Durch neue, ganzheitliche Planungsansätze mit starkem Fokus auf das Quartier und alternativen Mobilitätskonzepten besteht jedoch die Chance, sukzessiv durch Entsiegelungen der Bestandsflächen den städtischen Raum für Flora und Fauna aufzuwerten.
Die GEWOFAG sieht sich als städtische Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, den Bewohnerinnen und Bewohnern neben bezahlbaren Wohn-
raum auch zukünftig eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum zu bieten und rückt die ökologischen Belange für den Klimaschutz weiterhin stark in den Fokus.
Fazit: Der Erhalt von Großbäumen spielt unter anderem vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Biodiversität eine sehr wichtige Rolle. Auch die Neupflanzung von Großbäumen ist wichtig. Aus Sicht des Referats für Klima- und Umweltschutz ist es unerlässlich, in der wachsenden Stadt alle Möglichkeiten auszuschöpfen, bestehende Bäume zu erhalten und geeignete, nicht-unterbaute Großbaumstandorte in den Planungen zu schaffen. Die Antworten der Referate zeigen den bestehenden Handlungsspielraum auf.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.