Energiespar-Anleitung und Kurzschulungen für Nutzer öffentlicher Gebäude
Task Force „Energiesparen“ macht städtische Gebäude winterfest
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 21.7.2022 und 12.9.2022
Energiesparen in öffentlichen Räumen – Wie geht es weiter?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste)
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt der beiden im Betreff genannten Anträge betrifft jedoch Fragen der operativen Verwaltungsorganisation, des operativen Tagesgeschäfts sowie der verwaltungsinternen Kommunikation und Information und ist somit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Inhaltlich kann ich Ihnen zu Ihren Anträgen mitteilen, dass Ihren Intentionen bereits weitgehend entsprochen wurde.
Mit Schreiben vom 28.7.2022 an alle Referate habe ich verschiedene Maßnahmen beauftragt, um den Energieverbrauch in der Stadtverwaltung möglichst schnell signifikant zu senken. So wurde unter anderem angeordnet, dass die Raumtemperatur in Büros auf 19 Grad beschränkt wird, Nebenflächen nur noch beheizt werden, soweit dies technisch zwingend notwendig ist, betrieblich nicht notwendiger Warmwasserverbrauch eingeschränkt wird, die Heizungsanlagen in den städtischen Gebäuden (soweit noch nicht geschehen) gewartet und energiesparend eingestellt und unnötige Stromverbräuche vermieden werden. Weiterhin bat ich darum, weitere geeignete Maßnahmen zu identifizieren und in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften wurden gebeten, eigenständig Maßnahmen im Sinne der städtischen Vorgaben zu ergreifen. Mit diesem Schreiben wurde der Großteil der inzwischen in Kraft getretenen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vorweggenommen, die als unmittelbar geltendes Recht sowohl die Stadtverwaltung als auch die Beteiligungsgesellschaften bindet.
Das Baureferat als technischer Dienstleister sowie die beiden Vermieterreferate Kommunalreferat und RBS setzen die Vorgaben gemeinsam mit den übrigen Referaten um. Zur Unterstützung dieses Prozesses habe ich die „Projektgruppe Energiemangel“ unter der Leitung des Baureferats und Beteiligung aller Referate eingerichtet. Sie soll die Maßnahmen der Verwaltung koordinieren und möglichst umfassend Sparpotentiale identifizieren und realisieren. Die Projektgruppe tagte erstmals am 20.9.2022.
Ihre Anregung, Hinweisschilder in Toiletten sowie soweit notwendig ggf. an anderen Stellen anzubringen, die um ein energiesparendes Verhalten bitten und, soweit dies noch nicht geschieht, auch mit zielgruppenspezifischer Kommunikation, z.B. in Schulen, die Sensibilität zu dem Thema weiter zu erhöhen, leite ich gerne an die Geschäftsführung der Projektgruppe weiter mit der Bitte um Berücksichtigung.
Am 13.9.2022 startete eine Sensibilisierungskampagne zum energiesparenden Verhalten für die städtischen Beschäftigten, die über den PC-Sperrbildschirm sowie über das städtische Intranetsystem „Wilma“ ausgespielt wird. Inhalt sind niedrigschwellige Tipps für den Arbeitsalltag, also insbesondere zu den Themen Heizen und Stromverbrauch. Dabei wird auch auf eine umfangreiche Informationsseite des RKU verwiesen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheiten beider Anträge damit abgeschlossen sind.
Die Anfrage von Herrn Stadtrat Ruff und Frau Stadträtin Holtmann vom 8.9.2022 zum selben Themenbereich, „Energiesparen in öffentlichen Räumen – Wie geht es weiter?“ (StR-Anfrage 20-26/F 00533) beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wann und wie werden die Vorgaben der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung von der Landeshauptstadt München umgesetzt, insbesondere diejenigen, die sich aus den folgenden Paragrafen ergeben?
- § 5 & § 6: Heizverbot für Gemeinschaftsflächen und Höchstwerte für die Arbeitsraum- Temperatur
- § 7: Trinkwassererwärmungsanlagen
- § 8: Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern
- § 11: Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen im öffentlichen Raum
Antwort:
Die in den drei ersten Spiegelstrichen genannten Punkte waren bereits Gegenstand meines oben genannten Schreibens an die Referate. Sie sind, wie die im vierten Spiegelstrich genannte Nutzungseinschränkung und die weiteren Vorschriften in der von Ihnen genannten Verordnung, unmittelbar geltendes Recht für die Stadt und die städtischen Gesellschaften und werden daher selbstverständlich umgesetzt. Dies wird über die oben beschriebenen Maßnahmen sichergestellt.
Frage 2:
Wann und wie werden die städtischen Mitarbeiter:innen über die neuen Energiesparvorgaben informiert?
Antwort:
Wie oben bereits erwähnt begann die Informations- und Sensibilisierungskampagne unmittelbar nach den Sommerferien am 13.9.
Frage 3:
Ist eine Verstetigung der Energiesparmaßnahmen über den 28. Februar 2023 hinaus geplant, um dauerhaft wertvolle Ressourcen zu sparen und unser Klima zu retten?
Antwort:
Meine Anordnungen gelten zunächst zeitlich unbeschränkt. Die Notwendigkeit, Energie zu sparen ergibt sich auch jenseits der aktuell drohenden Energieknappheit aufgrund der Klimakrise. Wie die Maßnahmen verstetigt werden wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, inwiefern die durch die aktuelle Verordnung angepassten rechtlichen Spielräume insbesondere hinsichtlich der zulässigen Raumtemperatur bestehen bleiben.
Frage 4:
Wurden die Befürchtungen des Direktoriums und des Oberbürgermeisters mittlerweile zerstreut, dass das Gemälde im Großen Sitzungssaal „Allegorie Monachia“ von Piloty durch Energiesparmaßnahmen Schaden nehmen könnte?
Antwort:
Die Beantwortung des Dringlichkeitsantrags Nr. 20-26/A 02959 vom 26.7.2022 „Klimaanlagen in den städtischen Sitzungssälen auschalten!“ erfolgt in Kürze gesondert.