Streuobstbäume in öffentlichen Parkanlagen und am Wegesrand
pflanzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 10.8.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 10.8.2021 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München entwickelt einen Maßnahmenplan, nach dem in Parkanlagen sowie entlang von Nebenstraßen und Wegen vermehrt Streuobstbäume und Beerensträucher gepflanzt werden. Hierzu wird Kontakt mit Umweltverbänden und der städtischen Baumschule aufgenommen, um geeignete Sorten zu eruieren und deren Verfügbarkeit sicherzustellen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 10.8.2021 teilen wir Ihnen jedoch Folgendes mit:
Mit Antrag Nr. 20-26/A 01024 „Wildes München 3 – Essbare Stadt aka people eat city“ vom 8.2.2021 wurde Vergleichbares beantragt. Wir dürfen daher auf unsere diesbezügliche Antwort vom 5.8.2021 verweisen, in der Folgendes ausgeführt ist:
„Den bestehenden öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt wie München eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu. Damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden. Aktuell sind stadtweit die öffentlichen Grünflächen aufgeteilt in 15% artenreiche Blumenwiesen, 20% Spiel-, Wege- und Gewässerflächen, 35% Rasen zur intensiven Erholungsnutzung und ca. 30% mit Bäumen und Sträuchern bestandene Gehölzflächen.
Die Bäume erfüllen – neben ihrer raumprägenden Wirkung – in besonderer Weise auch ökologische und klimatische Funktionen: Sie spenden Schatten, wirken kühlend, produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff und bieten vielen Tierarten Lebensraum und Nahrung. Mit der Pflanzung zusätzlicher Bäume in standort- und zukunftsgerechten Arten bzw. Sorten kann – auchmit Hinblick auf den Klimawandel – ein nachhaltiger Beitrag zu einem lebenswerten Arbeits- und Wohnumfeld geleistet werden.
Dort wo es sinnvoll ist, kommt das Baureferat gerne dem oft geäußerten Wunsch nach mehr essbaren Obstgehölzen nach. Als besondere Blüh- und Obstgehölze wurden beispielsweise im Südpark Birn- und Apfelbäume gepflanzt. In der Grünanlage zwischen Baierbrunner und St.-Wendel-Straße (dem sogenannten Siemenspark) stehen viele neu gepflanzte Walnussbäume. Streuobstwiesen sind inzwischen Bestandteil von vielen neu angelegten Grünflächen und dienen aufgrund ihrer Artenvielfalt als Ausgleichsflächen. So gibt es verschiedene Streuobstwiesen-Projekte zum Beispiel in Allach und in der Lerchenau. In Pasing ist auf etwa sechs Hektar eine Streuobstwiese im Landschaftspark entstanden. Dort wachsen über 60 heimische Obstbäume. Die Pflege dieser Streuobstwiesen in öffentlichen Grünflächen läuft über ehrenamtliche Pat*innen. Nur durch Patenschaften ist die Ernte und damit die Verwertung des Obstes zu gewährleisten.
Aufgrund der im Vergleich zu Großbäumen geringeren ökologischen Wirkung durch ein vergleichsweise kleines Kronenvolumen muss jedoch die Anzahl von Obstbaumpflanzungen begrenzt bleiben. Auch die kürzere Lebensdauer von Obstbäumen mindert deren Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Raum. So ist die Entscheidung, Obstbäume zu pflanzen, immer vom Einzelfall abhängig. (…).
Bei Neuplanungen, Sanierungen und im laufenden Unterhalt bei Ersatzpflanzungen werden neben Obstbäumen auch Beerensträucher berücksichtigt. So gibt es in den öffentlichen Grünanlagen zahlreiche essbare Beeren-Gehölze und Wildobstsorten. Kirschpflaume, Holunder, Sanddorn und insbesondere Kornelkirsche werden zum Beispiel bevorzugt in Heckenpflanzungen verwendet. Ebenso sind Haselnusssträucher häufig in den Grünanlagen anzutreffen. (...)“
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat das Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.