Die Landeshauptstadt München unterstützt die AETAS Kinderstiftung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.8.2022
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen eine Erweiterung der Bezuschussung eines durch das Gesundheitsreferat geförderten Angebots eines freien Trägers. Da wir Ihrem Antrag aufgrund einer schon bestehenden Förderung des im Antrag genannten freien Trägers schon nachkommen, erlaube ich mir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, den Antrag per Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 1.8.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die KinderKrisenIntervention (KKI) der AETAS Kinderstiftung ist eine spezialisierte Einrichtung, die Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen nach einem potenziell traumatisierenden Ereignis spezifische psychotherapeutische und psychosoziale Unterstützung bietet. Kinder und Jugendliche können sehr verschiedene solcher Ereignisse erleben, die sie in ihrer psychischen Gesundheit massiv gefährden können. Sie werden Zeug*innen von Gewalt oder Tötungsdelikten in der Familie, erleben Tod durch Unfall, Suizid oder tödliche Erkrankungen in der Familie, in der Schule oder im Freundeskreis, oder erfahren sexuelle Gewalt. Auch Großschadensereignisse wie das Attentat im Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016 können für die beteiligten Kinder und Jugendlichen lebenslange Beeinträchtigungen auslösen.
Frühzeitige psychotherapeutische und psychosoziale Unterstützung nach dem Erleben traumatisierender Ereignisse ist geeignet, längerfristige bis chronische Beeinträchtigungen und psychische Störungen zu vermeiden oder zu reduzieren und so sowohl menschliches Leid als auch hohe Folgekosten zu mindern. Dabei ist die Hilfe am wirksamsten, wenn sie möglichst frühzeitig erfolgt und in Umfang und Dauer flexibel auf die individuellen Bedürfnisse nach Entlastung und Verarbeitung des Erlebten eingehen kann.
Kinder und Jugendliche erleben diese hochgradig belastenden Situationen in der Regel anders als Erwachsene. Je nach Alter und Entwicklungsstand haben sie daher auch spezielle Bedürfnisse. Gleichzeitig bestehen erfahrungsgemäß gerade bei Kindern und Jugendlichen sehr gute Möglichkeiten, die Verarbeitung belastender Erlebnisse durch eine frühestmögliche Intervention positiv zu beeinflussen. Dies umso mehr, wenn auch die familiären oder sozialen Bezugspersonen angeleitet werden, wie sie Kinderund Jugendliche in der Bewältigung des Erlebten unterstützen können.
Die KKI der AETAS Kinderstiftung bietet Kindern und Jugendlichen und ihren Bezugspersonen in den ersten Stunden und Tagen (Akutphase) nach einem belastenden Erlebnis aufsuchende Unterstützung und bleibt mit Einzel- und Gruppenangeboten involviert, bis das belastende Erlebnis bewältigt werden konnte oder therapeutische Anschlusshilfen installiert sind. Dabei werden – soweit erforderlich – auch die Familie, nahe Bezugspersonen oder das weitere soziale Umfeld einbezogen. Zudem bietet die KKI Beratung und Coaching im Einzelfall für Institutionen wie etwa Schulen oder Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulungen für Fachkräfte und spezielle Angebote bei größeren Ereignissen wie dem OEZ-Attentat oder der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine. Die KKI ist damit auch ein fester Bestandteil des Münchner Netzwerks der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) nach Großschadensereignissen.
Das Gesundheitsreferat fördert die KKI aufgrund Ihres Antrages vom 12.2.2019 bereits seit 2020. Mit Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 21.11.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15351) wurde ein Zuschuss für Personalkosten (1 Stelle Psychologische Psychotherapie und 1,5 Stellen Sozialpädagogik mit Zusatzqualifikation ) beschlossen. Mit Ihrem neuerlichen Antrag vom 1.8.2022 wird eine Erweiterung der KKI um eine Fachkraft sowie Verwaltungsunterstützung und die Bezuschussung von Mietkosten gefordert.
Das Gesundheitsreferat führt jährlich Gespräche mit den geförderten Institutionen und Projekten durch, um die Leistungserbringung, Zielsetzungen für das kommende Jahr sowie ggf. zusätzlichen Bedarf zu erörtern und mit den Trägern zu vereinbaren. Daraus hatte sich bereits für 2023 die Notwendigkeit ergeben, die Mietkosten und anteilige Verwaltungskosten zu fördern. Dies wurde vom GSR in den Eckdatenbeschluss für 2023 eingebracht, aber bisher nicht anerkannt.
Das Jahresgespräch mit der AETAS KKI wird in Kürze durchgeführt. Der Ihnen von den Antragsteller*innen geschilderte Bedarf wird darin behandelt werden. Grundlage für die Bearbeitung ist ein entsprechender schriftlicher Antrag des Trägers mit Begründung und Darstellung der erforderlichen Zuschussmittel. Sollte sich die Aufstockung als dringlich und fachlich geboten bestätigen, wird das Gesundheitsreferat den Bedarf im Eckdatenbeschluss 2024 anmelden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.