Schwierige Erziehungsthemen in einfacher Sprache: Kindeswohl
Antrag Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.3.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragten, eine Informationsbroschüre in einfacher Sprache zu den Kriterien zu erarbeiten, die im Rahmen der Prüfung von Kindeswohlgefährdung relevant sind. Die Fachkräfte im Sozialbürgerhaus sowie im Wohnungslosenbereich (Bezirkssozialarbeit (BSA) und Vermittlungsstelle (VMS)) sollen diese Broschüre dann nutzen können, um Eltern zu informieren, wie sie besser mit ihrem Kind umgehen können.
Zu Ihrem Antrag vom 24.3.2022 teile wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch einen fachlich fundierten Gesprächsverlauf zwischen den betroffenen Eltern und den Mitarbeitenden des Stadtjugendamtes entsprochen werden kann. Jedoch wird eine von Ihnen angesprochene Informationsbroschüre gerne als positiv unterstützendes Hilfsmittel mit aufgenommen.
Die sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen in den Sozialbürgerhäusern (SBH) und in der Wohnungslosenhilfe (WP/OP) haben im Rahmen ihrer Tätigkeit täglich mit Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen zu tun. Es zählt zur Kernkompetenz der Jugendamtsmitarbeiter*innen, vorhandene Einschränkungen rasch zu erfassen, diesen professionell und kompetent zu begegnen und in der Gesprächsführung zu berücksichtigen.
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den SBH und bei WP/OP sind fachlich so ausgebildet, dass sie die Gesprächsführung ihrem jeweiligen Gegenüber anpassen. Das heißt, es wird bei jedem Fall, in dem es um die Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung geht, sensibel darauf geachtet, dass die Personensorgeberechtigten den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen können.
Um Missverständnisse, Unsicherheit sowie Überforderung auszuschlie-ßen, wird den Personensorgeberechtigten der kindeswohlgefährdende Sachverhalt an ihrem Kind an Hand vorliegender, konkreter Beispiele – bei Bedarf in Form von kurzen Sätzen und einfachen Worten – erläutert. Dabei wird ihnen verdeutlicht, worin die Gefährdung besteht und was erforderlich wäre, damit es dem Kind gut geht.Bei Erforderlichkeit wird immer ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen.
Die Betroffenen haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, Fragen zu stellen und können jederzeit von sich aus ein erneutes Gespräch mit der federführenden Fachkraft im Sozialbürgerhaus beanspruchen.
Von Seiten der federführenden Fachkraft erfolgen selbstverständlich begleitend immer wieder Gespräche mit den Personensorgeberechtigten.
Die von Ihnen angeregte Broschüre ist aber – wie bereits zu Anfang erwähnt – sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, daher greift das Stadtjugendamt diese Idee gerne auf und wird eine solche, angelehnt an die von Ihnen Benannte der Lebenshilfe Bremen, erstellen.
Die Fertigstellung wird voraussichtlich bis mindestens Mitte 2023 Zeit in Anspruch nehmen, da sowohl die fachlich-inhaltliche sowie die graphische Ausarbeitung sehr zeitaufwändig ist. Ich bitte hier um Verständnis.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass bis dahin alle personensorgeberechtigten Eltern von den Mitarbeiter*innen in den SBH sowie bei WP/OP weiterhin – wie bislang auch – gründlich informiert und beraten werden und den Sachverhalt der Gesprächsinhalte verstehen.
Sobald die Broschüre erstellt ist, werde ich Ihnen diese vorlegen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.