Am Freitag, 9. Dezember, werden zwei weitere Parklizenzgebiete in München in Betrieb genommen. Die Gebiete „Giesinger Bahnhof“ und „Walchenseeplatz“ in Giesing (17. Stadtbezirk) sind zwei von insgesamt acht weiteren Parklizenzgebieten, die der Stadtrat im Januar 2022 beschlossen hat. Parkausweise für vor Ort ansässige Bewohnerinnen und Bewohner können ab sofort beantragt werden.
Das bereits bestehende Gebiet „Walchenseeplatz“ wird nach Süden erweitert und erstreckt sich künftig zwischen Spixstraße, Herzogstandstraße, Deisenhofener Straße, Fockensteinstraße, Setzbergstraße, Untersbergstraße und Tegernseer Landstraße. Der östliche Teil der Deisenhofener Straße, der Fockensteinstraße und der Perlacher Straße, die bisher im Gebiet „Walchenseeplatz“ lagen, werden künftig dem Lizenzgebiet „Giesinger Bahnhof“ zugeordnet. Die von dieser Veränderung betroffenen Haushalte erhalten demnächst Informationen, wie mit den bereits ausgestellten Parkausweisen weiter verfahren wird.
Das neue Gebiet „Giesinger Bahnhof“ erstreckt sich zwischen Deisenhofener Straße, Schlierseestraße, Chiemgaustraße, Weissenseestraße, Sintpertstraße und Fockensteinstraße und schließt damit östlich an das Gebiet „Walchenseeplatz“ an. Die neuen Parklizenzgebiete ergänzen die bereits bestehenden 69 Gebiete, in denen schon ein bedarfsgerechtes Parkraummanagement eingeführt ist.
Die häufigsten Parkregeln in den Lizenzgebieten sind das Bewohnerparken (Parken ist Bewohner*innen mit einem gültigen Parkausweis vorbehalten) und das Mischparken mit Parkschein: Hier können Besucher*innen gebührenpflichtig mit Parkschein ganztägig parken, Bewohner*innen mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt. Daneben wird es Mischformen geben, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln. An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten, Einzelhandel etc. sind teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet, um auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs zu erfüllen.
Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz im Lizenzbereich, für die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und die nicht über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro jährlich einen Parkausweis für eine Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zum Lizenzgebiet unter muenchenunterwegs.de/parken.