„Bürgernahe Dienste“ neu definieren
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.2.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, den Begriff „Bürgernahe Dienste“ für das Sozialreferat, Stadtjugendamt, neu zu definieren bzw. auszuweiten und auf mehr Bereiche als bisher anzuwenden.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.2.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Im Jahr 2020 wurde mittels Stadtratsbeschluss eine Einsparung für das Sozialreferat im Bereich der Personalkosten i.H.v. ca. 14 Mio Euro gefordert. Hierbei wurde festgelegt, dass Bereiche, die im direkten Bürgerkontakt stehen, ausgenommen werden. Mittels gemeinsamen Änderungsantrags der SPD/Volt-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste erfolgte dabei insoweit nochmals eine Konkretisierung der Definition bzw. das Benennen von konkreten Bereichen, die als bürgernah zu gelten haben.
Für das Sozialreferat waren somit sehr viele Bereiche als bürgernah eingestuft, weitere Bereiche wurden intern als erweitert bürgernah definiert.
Die restriktiven Einsparmaßnahmen haben dazu geführt, dass die erweitert bürgernahen Bereiche in einem allerersten Schritt noch nicht für Besetzungen freigegeben wurden – dazu zählen insbesondere auch die von Ihnen im Stadtjugendamt aufgezählten Fachlichkeiten. Aber auch Fachlichkeiten anderer Ämter des Sozialreferats wurden als erweitert bürgernah identifiziert.
Bei einer Freigabe der Stellenbesetzung für erweitert bürgernahe Bereiche zu einem sehr frühen Zeitpunkt wäre es dem Sozialreferat faktisch nicht möglich gewesen, die Einsparvorgaben des Stadtrates umzusetzen – zu viele Stellen wären hier betroffen gewesen.Im Sozialreferat wurden für eine Priorisierung der einzuleitenden Stellenbesetzungsverfahren Tranchen ermittelt.
Im Rahmen der dann auftretenden Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine und den daraus folgenden zusätzlich bewilligten Haushaltsmitteln konnten zeitgleich jedoch weitere Bereiche/Stellen für Stellenbesetzungsverfahren freigegeben werden, sodass schlussendlich durch die Geschäftsleitung mit Hochdruck bis an den Rand der Belastungsgrenze in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsreferat an der Besetzung der Stellen gearbeitet wurde.
Aktuell arbeitet das Sozialreferat daran, den Besetzungsstau abzuarbeiten und alle Bereiche in die Besetzungsverfahren aufzunehmen. Von den aktuell rund 530 unbesetzten Stellen (VZÄ) im Referat befinden sich ca. 65% im Besetzungsverfahren. Durch PEIMAN Corona und dem dringenden Personalbedarf durch die Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine sind alle Bereiche des Sozialreferats zusätzlich belastet, sodass die Stellenbesetzung auch in Bereichen, die per Definition nicht als bürgernah oder erweitert bürgernah gelten, erforderlich ist.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.