Einbürgerungen in München seit 2014
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 26.8.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Mit Schreiben vom 26.8.2022 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an den Herrn Oberbürgermeister gestellt:
„Im Rahmen der Sitzungen des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.6.2022 sowie der Vollversammlung vom darauffolgenden Tag wurde entgegen der Stimmen der AfD beschlossen, mehr Personalstellen zur Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zu schaffen. Hintergrund ist die dramatische Zunahme entsprechender Anträge in den vergangenen Jahren“.
Zu Ihren diesbezüglich aufgeworfenen Fragen nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d.h. die sich auf bereits vorhandene, leicht ermittelbare Informationen beziehen. Folgende Daten waren aus dem Fachverfahren abrufbar bzw. leicht ermittelbar:
Frage 1.1:
Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in München zwischen dem 1.1.2014 und dem 30.6.2022 gestellt? (Bitte nach den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen):
Antwort:
Frage 1.2:
Welche Staatsbürgerschaften hatten die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung? (Bitte die 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten unter Angabe der Häufigkeit in den jeweiligen Jahren ausweisen).
Antwort:
Frage 1.3:
Wie viele der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2022 gestellten Einbürgerungsanträge waren zum 30. Juni 2022 noch nicht abschließend bearbeitet?
Antwort:
Wie in der Sitzungsvorlage für den Kreisverwaltungsausschuss vom 28.6.2022 Nr. 20- 26/V 06105 ausgeführt wurde, waren zu diesem Zeitpunkt ca. 10.000 Anträge noch nicht abschließend bearbeitet.
Frage 2.1:
Wie viele der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2022 in München gestellten Einbürgerungsanträge wurden positiv beschieden? (Bitte nach den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen).
Antwort:
Die Statistik wird nach Einbürgerungen pro Kalenderjahr geführt. In den nachfolgenden Zahlen sind auch Fälle enthalten, bei denen der Antrag vor dem 1.1.2014 gestellt wurde.
Frage 2.2:
Wie viele der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2022 in München gestellten Einbürgerungsanträge wurden abgelehnt? (Bitte nach den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen).
Antwort:
Frage 2.3:
Wie viele der zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 30. Juni 2022 in München gestellten Einbürgerungsanträge haben sich anderweitig erledigt? (Bitte nach den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen).
Antwort:
Frage 2.4:
Auf Basis welcher rechtlichen Ansprüche des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erfolgten die positiven Bescheide nach 2.1? (Bitte die einschlägigen Paragraphen des StAG sowie die Häufigkeit ihrer Anwendung in den jeweiligen Jahren getrennt ausweisen).
Antwort:
Siehe die Tabelle zu Frage 2.1.
Frage 2.5:
An welchen rechtlichen Hürden scheiterten die Anträge nach 2.2? (Bitte jeweils die Anzahl der drei häufigsten Umstände pro Jahr ausweisen).
Antwort:
Die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. Diese Zahlen könnten nur mit einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand ermittelt werden.
Frage 2.6:
Welche Umstände führten zu den Erledigungen nach 2.3? (Bitte jeweils die Anzahl der drei häufigsten Umstände pro Jahr ausweisen).
Antwort:
Siehe die Antwort zu Frage 2.3.
Frage 3.1:
Welche Staatsbürgerschaften hatten die Antragsteller nach 2.1 zum Zeitpunkt der Antragstellung? (Bitte die 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten, unter Angabe der Häufigkeit in den jeweiligen Jahren ausweisen).
Antwort:
Siehe die Antwort zu Frage 1.2.
Frage 3.2:
Welche Staatsbürgerschaften hatten die Antragsteller nach 2.2 zum Zeitpunkt der Antragstellung? (Bitte die 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten, unter Angabe der Häufigkeit in den jeweiligen Jahren ausweisen).
Antwort:
Die Ablehnungsbescheide und die sonstigen Erledigungen werden statistisch nicht nach Staatsangehörigkeiten erfasst. Diese Zahlen könnten nur mit einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand ermittelt werden.
Frage 3.3:
Welche Staatsbürgerschaften hatten die Antragsteller nach 2.3 zum Zeitpunkt der Antragstellung? (Bitte die 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten, unter Angabe der Häufigkeit in den jeweiligen Jahren ausweisen).
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.2.
Frage 3.4:
In wie vielen Fällen führte der positive Bescheid zur Erlangung einer doppelten Staatsbürgerschaft? (Bitte nach den einzelnen Jahren sowie nach EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern getrennt ausweisen).
Antwort:
Die Zahlen für die folgende Tabelle wurden vom Statistischen Amt zur Verfügung gestellt:
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.