Klimaanlagen in den städtischen Sitzungssälen ausschalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 26.7.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Dem Dringlichkeitsantrag Nr. 02959 wurde in der Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats vom 27.7.2022 mehrheitlich die objektive Dringlichkeit nicht zuerkannt, so dass dieser Antrag geschäftsordnungsgemäß wie ein Antrag nach § 60 Abs. 6 Satz 3 GeschO behandelt wird.
Die Frage, ob und wann die Klimatisierung in den Sitzungssälen an- oder ausgeschaltet, hoch- oder runtergeregelt wird, stellt eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 BayGO dar.
Zu Ihrem Antrag vom 26.07.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wie in der o.g. Sitzung von mir bereits kurz ausgeführt, wird in den Sitzungssälen des Neuen Rathauses die Klimatisierung, also das Heizen, das Kühlen sowie die Be- und Entfeuchtung der Raumluft über eine in der Decke verbaute Lüftungsanlage gesteuert.
Ein Abschalten der Klimatisierung hätte zum einen zur Folge, dass die sog. „Feuchtekonstanthaltung“ nicht mehr gewährleistet wäre. Die Raumluft wäre neben großen Temperaturschwankungen auch deutlichen Schwankungen bzgl. der Raumfeuchte unterworfen.
Neben einem Absenken des Komfortanspruchs der Nutzer*innen (im
Sommer heißer und feuchter, im Winter kälter und trockener) würde letztlich durch eine Abschaltung der Klimatisierung auch die Einrichtung der Sitzungssäle leiden bzw. Schaden nehmen: Nach Mitteilung des Kulturreferates und des Baureferates benötigt das Piloty-Gemälde eine konstante Feuchte. Nur bei laufender Entfeuchtung kann die Feuchteveränderung mittels laufender Messungen des Stadtmuseums so kontrolliert werden, dass das Gemälde letztlich nicht infolge Oberflächenspannungen reißt oder aber aufgrund von Feuchtigkeitsbildung schimmelt. Im Falle der Abschaltung der Klimatisierung während der Raumbelegung (durchschnittlich 35 bzw. 28 Stunden je Woche im Großen bzw. Kleinen Sitzungssaal) würde genau dieses eintreten und das Gemälde unweigerlich dauerhaft Schaden nehmen.Gleiches gilt im Prinzip für die Hauberrisser Holzarbeiten (z.B. Vertäfelung, Holzdecken), denn auch das Holz würde infolge starker Feuchtigkeitsschwankungen letztlich reißen bzw. rissig werden. Naturmaterialien wie Leinwand und Holz reagieren schnell auf Veränderungen der Luftfeuchte, mit Ausdehnung oder Schrumpfung. Je öfter solche schnellen Materialbewegungen erfolgen, desto stärker sind die Langzeitschäden.
Keine Auswirkungen hätte eine Abschaltung der Klimatisierung hingegen auf die sog. Luftwechselrate. Diese läuft seit Beginn der Pandemie auf 100%. Durch den ständigen Luftaustausch wird der vorgeschriebene Richtwert von 30 qm/h nach DIN 1946, Teil 2 auch bei Vollbesetzung in den Sitzungssälen um das Doppelte erfüllt.
Im Rahmen des Projekts „Untersuchungsauftrag Neues Rathaus“ soll auch die Klimatisierung der Sitzungssäle künftig noch energieeffizienter gestaltet werden, z.B. durch eine Intensivierung des Umluftbetriebes sowie das Heizen/Kühlen durch Luftaustritte im Boden.
In Zeiten, in denen die Sitzungssäle nicht benutzt werden, ist der Energieverbrauch bereits jetzt deutlich niedriger, da die Säle dann bereits jetzt im Umluftbetrieb klimatisiert werden können; ein Luftwechsel und damit eine Behandlung der Außenluft ist somit nicht erforderlich.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.