Neuwahl des Migrationsbeirats: Beratung für Kandidat*innen Archiv
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Rathaus Umschau 207 / 2022, veröffentlicht am 28.10.2022
Der Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird am 19. März 2023 neu gewählt. Er vertritt die Interessen der rund 446.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in München. Kandi- dat*innen, die zur Neuwahl des Gremiums antreten möchten, können sich in der Sprechstunde des Migrationsbeirats
- am Mittwoch, 2. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr, online über Webex,
- am Mittwoch, 9. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr, online über Webex,
- am Mittwoch, 16. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 23. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 30. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr, in der Sendlinger Straße 1, 3. Stock, Zimmer 321
über Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Kandidatur informieren. Weitere Sprechstunden finden auch in den darauf folgenden Monaten bis einschließlich Februar 2023 statt.
Für die Teilnahme an der Sprechstunde ist eine Anmeldung per E-Mail an migrationsbeirat@muenchen.de bis spätestens 12 Uhr des Tages, an dem die Sprechstunde stattfindet, notwendig. Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhält man die Zugangsdaten für die Videokonferenz. Wahlvorschläge für die Wahl des Migrationsbeirats können vom 28. November bis 9. Januar 2023 beim Wahlamt eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen auf Formblättern eingereicht werden, die im Wahlamt angefordert werden können.
Jede*r Wahlberechtigte kann sich der Liste eines bestehenden Wahlvorschlags anschließen oder einen eigenen Wahlvorschlag mit höchstens 40 Kandidat*innen gründen – so viele stimmberechtigte Mitglieder hat der Migrationsbeirat. Jede Liste benötigt mindestens 40 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die nicht selbst kandidieren, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Wahlberechtigt und wählbar sind Ausländer*innen sowie – auf Antrag – Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und Eingebürgerte, sofern die Einbürgerung am Wahltag nicht länger als zwölf Jahre zurückliegt: Alle Wähler*innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens seit einem halben Jahr ihren Lebensmittelpunkt in München haben.
Weitere Informationen zur Wahl des Migrationsbeirats gibt es unter www.migrationsbeirat-muenchen.de sowie www.wahlamt-muenchen.de.