Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest Archiv
-
Rathaus Umschau 207 / 2022, veröffentlicht am 28.10.2022
In Europa und insbesondere in Norddeutschland breitet sich derzeit die Geflügelpest aus. Um diese Ausbreitung des Virus zu verlangsamen beziehungsweise zu unterbinden, hat die Landeshauptstadt München am 24. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann abgerufen werden unter https://stadt.muenchen.de/dam//Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/fachspezifisch/HA-I/Vetrinaeramt/Dokumente/Allgemeinverfuegung-vom-24.10.2022.pdf
Aktuell sind in München mehr als 600 Geflügelhalter*innen gemeldet. Das Veterinäramt der Stadt weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter*innen (auch Hobbyhalter*innen) verpflichtet sind, die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort der Haltung, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer beim Veterinäramt zu melden unter Telefon 233-36313 oder per E-Mail an veterinaeramt.kvr@muenchen.de.
Aktuelle Informationen für Geflügelhalter*innen hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf www.lgl.bayern.de zusammengestellt.