Nachvollziehbare Zahlen für den künftigen Schienenfern- und Regionalverkehr im Münchner Nordosten und Norden zur Behandlung im Planungsausschuss am 4.3.2020
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 18.2.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 18.2.2020 hatten Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage gestellt:
„Im Planungsausschuss vom 12.2.2020 wurde unter den TOP`s 2 und 3 über die künftigen Schienenverkehre Münchner Nordosten und Norden mit Schwerpunkt Schienengüterverkehr (SGV) diskutiert. Dabei wurde vor allem eines deutlich: es gibt von offizieller Seite (Bahn, Freistaat Bayern und Bundesverkehrsministerium) keine verlässlichen aktuellen Zahlen über die künftig abzuwickelnden Zugzahlen. Nachdem aber davon maßgeblich a) die Belastung der örtlichen Bevölkerung abhängt und b) der Ausbau des S-Bahn-Netzes (z. B. S-Bahn-Nord- und Südring) sind schnellstmöglich nachvollziehbare und in sich schlüssige Zahlen der künftigen Zugbewegungen erforderlich.“
Deshalb haben Sie u.a. um die Beantwortung auch folgender Fragen 1a) und 1c) gebeten:
Frage 1a:
Von welchen Güterzugbewegungen geht die österreichische Regierung auf dem Abschnitt Brenner – Kufstein für die Jahre 2030/2040/2050 aktuell aus?
Frage 1c:
Von welchen Personenzugbewegungen im Regional- und Fernverkehr geht die österreichische Regierung auf dem Abschnitt Brenner – Kufstein für die Jahre 2030/2040/2050 aktuell aus?
In der Anfrage wurde um Beantwortung Ihrer Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 4.3.2020 gebeten. In der Sitzung hatte Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mitgeteilt, dass eine Beantwortung der Fragen in der Kürze nicht möglich sei, da der Fragenkatalog den zuständigen Stellen mit der Bitte um Beantwortung übermittelt werden müsse. Die Frist zur Beantwortung wurdedeshalb gemäß Ziffer 7 des Beschlusses „Verkehrskonzept Münchner Norden Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenpersonennahverkehr/ DB-Nordring“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 14363) vom 18.3.2020 bis zur Vollversammlung am 29.4.2020 verlängert.
Die Vollversammlung vom 29.4.2020 fand allerdings nicht statt, so dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Anfrage mittels Schreiben vom 30.4.2020 teilweise beantwortet hat, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht die Antwort der österreichischen Regierung vorlag.
Die Stellungnahme der österreichischen Regierung liegt nun vor, so dass eine ergänzende Antwort zu den noch offenen Fragen 1a) und 1 c) erfolgt. Hinsichtlich der anderen Fragen verbleibt es bei der Antwort vom 30.4.2020. Die Anfrage kann nun abschließend wie folgt beantwortet werden:
Frage 1a:
Von welchen Güterzugbewegungen geht die österreichische Regierung auf dem Abschnitt Brenner – Kufstein für die Jahre 2030/2040/2050 aktuell aus?
Antwort:
Durch das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung folgendes mitgeteilt:
„Der Ausbau des Brennerkorridors zur Schaffung von ausreichenden Kapazitäten ist für eine nachhaltige Verlagerung des Straßenverkehrs – insbesondere des Güterverkehrs – auf die Schiene eine elementare Voraussetzung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ziele des EU Green Deals und der EU Sustainable and Smart Mobility Strategy.
Das gemeinsame Monitoring einer abgestimmten Infrastrukturentwicklung entlang der Achse zwischen München und Verona ist eine der Kernaufgaben der Arbeitsgruppe Infrastruktur innerhalb der trilateralen Brenner Corridor Platform, in welcher nicht nur die drei beteiligten Staaten, sondern auch die Infrastrukturbetreiber (DB Netz, ÖBB Infrastruktur und RFI) und Regionen (Freistaat Bayern, Land Tirol, Provinz Südtirol) sowie die Projektgesellschaft des Brenner Basistunnels vertreten sind.
Im Zusammenhang mit bedarfsorientierter Infrastrukturplanung werden in einer Subgruppe die Aspekte der künftig zu erwartenden Verkehrsvoluminaentlang des Korridors beleuchtet und so eine trilateral abgestimmte Basis für nationale Verkehrsprognosen in diesem Bereich erarbeitet.
Konkret sind dazu zwei Studien in Arbeit:
- Eine Potentialuntersuchung des Schienenpersonenfernverkehrs zwischen München und Verona mit den Horizonten 2030 und 2040 auf Basis der bis dahin angenommenen Ausbauschritte
- Eine Güterverkehrsstudie, welche unter ebenso trilateraler Begleitung die Güterverkehrsmengen auf dem Korridor mit den Horizonten 2030 und 2040 unter Annahme der bis dahin erfolgten Ausbauschritte abschätzt
Die Ergebnisse dieser beiden Studien werden u.a. konkrete abschnittsweise Zugzahlen enthalten und stehen kurz vor der Fertigstellung. Zusammen mit den regional geplanten Personennah- und Regionalverkehrssystemen zu diesen Planungshorizonten kann damit ein gesamthafter Überblick über die abschnittsweise prognostizierten Belastungen gewonnen werden.“
Die Ergebnisse der beiden Studien wurden dem Referat für Stadtplanungen und Bauordnung nun übermittelt und die Zugzahlen für die Jahre 2030 und 2040 stellen sich wie folgt dar:
2030
2040
Diese Zugzahlen zeigen, dass sich der Zugverkehr bis zum Jahr 2040 erhöhen wird, so dass es nicht nachvollziehbar ist, dass bei den Planungen zu Vorhaben im Stadtgebiet auf dem Bundesverkehrswegeplan 2030 abgestellt wird und Projekte mit sehr langen Planungsvorläufen wie beispielsweise dem Brenner-Nordzulauf nicht berücksichtigt werden. Die Landeshauptstadt München fordert deshalb bereits seit Jahren, dass die Zugzahlen angepasst und bei den aktuellen Planungen im Stadtgebiet München zugrunde gelegt werden.
Dies wird die Landeshauptstadt München auch weiterhin einfordern.
Frage 1c:
Von welchen Personenzugbewegungen im Regional- und Fernverkehr geht die österreichische Regierung auf dem Abschnitt Brenner – Kufstein für die Jahre 2030/2040/2050 aktuell aus?
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 1a.