Projektion am Rathaus: Ein Zeichen setzen für Demokratie und Zusammenhalt
Antrag Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Roland Hefter, Christian Köning, Barbara Likus, Lars Mentrup, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster, Felix Sproll, Christian Vorländer, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion), Beppo Brem, Paul Bickelbacher, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Dominik Krause, Gudrun Lux, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Sabine Bär, Michael Dzeba, Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion), Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) und Hans-Peter Mehling, Rudolf Schabl (Freie Wähler) vom 26.1.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 2.2.2022 gestellt:
„Die Landeshauptstadt München sagt Danke an die Wissenschaft, Pflege und Medizin sowie an alle, die sich impfen haben lassen und an alle solidarischen Münchnerinnen und Münchner.
Um dies zum Ausdruck zu bringen, sollen jeden Montag- und Mittwochabend die Wörter ‚#Wissenschaft, #Solidarität, #Demokratie, #Zusammenhalt‘ auf das Münchner Rathaus projiziert werden. Begründung
München kann durch die Projektion der oben genannten Schlagwörter klare Stellung beziehen und die Meinung der übergroßen Mehrheit der Münchner*innen zum Ausdruck bringen, die der Wissenschaft vertrauen, die Demokratie schützen, Solidarität zeigen und den Zusammenhalt wol- len.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb ich Ihren Antrag als Brief beantworte.
Zu Ihrem Antrag vom 26.1.2022 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ich unterstütze Ihren Antrag und habe das Kulturreferat beauftragt, die Fassade des Neuen Rathauses am 2.2, 4.2. und 7.2.2022, wie von Ihnen beantragt, anzustrahlen. Beginn der Projektion wird jeweils um 18 Uhr sein.Enden wird diese jeweils aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen um spätestens 23 Uhr.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.