Neuwahl des Migrationsbeirats: Beratung für Kandidat*innen Archiv
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Rathaus Umschau 211 / 2022, veröffentlicht am 04.11.2022
Der Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird am 19. März 2023 neu gewählt. Er vertritt die Interessen der rund 446.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in München. Kandidat*innen, die zur Neuwahl des Gremiums antreten möchten, können sich in der Sprechstunde des Migrationsbeirats
- am Mittwoch, 9. November, von 16.30 -17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 16. November, von 16.30 -17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 23. November, von 16.30 -17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 30. November, von 16.30 -17.30 Uhr in der Sendlinger Straße 1, 3. Stock, Zimmer 321
über Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Kandidatur informieren. Weitere Sprechstunden finden auch in den darauf folgenden Monaten bis einschließlich Februar 2023 statt.
Interessenten melden sich bitte bis spätestens 12 Uhr des Tages, an dem die Sprechstunde stattfindet, per E-Mail an migrationsbeirat@muenchen.de an und erhalten anschließend die Zugangsdaten für die Videokonferenz. Darüber hinaus findet am Mittwoch, 9. November, von 18.30 bis 21 Uhr im Kulturhaus Milbertshofen, Curt-Mezger-Platz 1, eine „Kooperationsbörse migrantischer Organisationen in München: Information – Austausch – Vernetzung“ statt. Veranstalter ist das Projekt „House of Resources München“ von MORGEN e. V. Migrantische Vereine, Initiativen und Gruppen bieten eine Vielfalt an Themen und Aktivitäten, die alle Migrationscommunities in München ansprechen.
Der Migrationsbeirat der Stadt München lädt in Kooperation mit MORGEN e.V. am Mittwoch, 16. November, von 18 bis 20.30 Uhr in das Neue Rathaus, Großer Sitzungssaal, zu einer gemeinsamen Wahlinformationsveranstaltung ein. Ziel der Veranstaltung ist es, das Interesse für das politische Gremium Migrationsbeirat München zu wecken und über die Wahl des neuen Migrationsbeirats am 19. März 2023 zu informieren.
Wahlvorschläge für die Wahl des Migrationsbeirats können vom 28. November bis 9. Januar 2023 beim Wahlamt eingereicht werden. Jede*r Wahlberechtigte kann sich der Liste eines bestehenden Wahlvorschlags anschließen oder einen eigenen Wahlvorschlag mit höchstens 40 Kandidat*innen gründen – so viele stimmberechtigte Mitglieder hat der Migrationsbeirat. Jede Liste benötigt mindestens 40 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die nicht selbst kandidieren, um zur Wahl zugelassen zu werden. Die Wahlvorschläge müssen auf Formblättern eingereicht werden, die im Wahlamt angefordert werden können. Wahlberechtigt und wählbar sind Ausländer*innen sowie – auf Antrag – Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und Eingebürgerte, sofern die Einbürgerung am Wahltag nicht länger als zwölf Jahre zurückliegt. Alle Wähler*innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens seit einem halben Jahr ihren Lebensmittelpunkt in München haben.
Weitere Informationen zur Wahl des Migrationsbeirats gibt es unter http://migrationsbeirat-muenchen.de sowie unter http://wahlamt-muenchen.de.