Platz schaffen für Sozialbedürftige und Kriegsflüchtlinge – Wirtschaftsflüchtlinge zeitnah zurückführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 19.5.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
In Ihrem Antrag vom 19.5.2022 bitten Sie den Oberbürgermeister, die Bundesregierung und Landesregierung aufzufordern, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bearbeitung von Asylanträgen zu beschleunigen und gleichzeitig entschieden die zeitnahe Rückführung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Migranten durchzusetzen“.
Die Bearbeitung und zeitnahe Rückführung der vollziehbar ausreisepflichtigen Migranten liege „nicht in der Macht der Kommunen, obwohl insbesondere die Kommunen die sozialen und logistischen Lasten der Fluchtbewegungen zu stemmen haben“. Dementsprechend solle er als Oberbürgermeister umgehend „einen entsprechenden Aufruf zum Handeln an die Bundesregierung und Landesregierung formulieren, um gleichermaßen die Interessen echter Flüchtlinge und jener Münchner Bürger, die selbst dringend auf soziale Unterstützung angewiesen sind, zu schützen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, da bereits sowohl auf Landes- und Bundesebene, als auch auf kommunaler Ebene Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt sind, welche die von Ihnen geforderten Ziele verfolgen. Ein entsprechende Bitte an die Bundes- und Landesregierung heranzutragen würde daher ins Leere laufen.
Beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen
Die Bundesregierung und das für die Durchführung der Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind konstant dabei, die Geschwindigkeit und Qualität der Verfahren zu optimieren.
Gerade der Umgang mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine zeigt auch, dass Instrumente wie die Massenzustromrichtlinie, die zu einer deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren führen, mittlerweile stärker genutzt werden.
Die Verbesserung des Asylsystems ist jedoch vorrangig auch eine europäische Herausforderung. Die Europäische Kommission schlug deshalbkürzlich ein neues Migrations- und Asylpaket vor. In dem Paket werden als erstes grundlegendes Element effizientere und schnellere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem vorgeschlagen. Mit dem vorgelegten Paket soll auch ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem entwickelt werden.
Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Es entspricht bereits jetzt der gängigen Praxis der Ausländerbehörden, dass Ausländer*innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und Deutschland nicht freiwillig verlassen, abgeschoben werden. Dies erfolgt immer dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere keine Abschiebungshindernisse bzw. -verbote einer Abschiebung entgegenstehen und die Organisation der Rückführung abgeschlossen ist.
Der Freistaat Bayern hat durch die Einrichtung des LfAR bereits einen erheblichen Schritt zur Zentralisierung und Verbesserung der Rückführungsverfahren unternommen.
Auch durch die Zentralen Ausländerbehörden wird bereits eine zügige Aufenthaltsbeendigung praktiziert. Die ZAB übernimmt auch regelmäßig Fälle der kommunalen Ausländerbehörden, um eine konzertierte Rückführungsstrategie zu ermöglichen.
Darüber hinaus gibt es im Zusammenhang mit dem Chancenaufenthaltsrecht auf Bundesebene aktuell auch Initiativen zur Verbesserung der Rückführungsmöglichkeiten ausreisepflichtiger Ausländer*innen.
Eine Initiative der Landeshauptstadt München würde somit keinen Mehrwert bieten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.