München spart Energie – (nicht sicherheitsrelevante) Ampeln ausschalten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 7.7.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Sie haben am 7.7.2022 Folgendes beantragt:
„Die Stadt überprüft, welche Ampeln in München tagsüber und insbesondere, welche Ampeln nachts ausgeschaltet werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Das Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Vollzug der StVO stellt eine laufende Angelegenheit dar.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Die Festlegung der Betriebszeiten von Lichtsignalanlagen (LSA) erfolgt nicht willkürlich, sondern wird von den Erfahrungen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde beeinflusst. Letztlich spiegelt sich in den Be- triebszeiten von LSA die Unfallstatistik bzw. das Unfallpotential des betroffenen Knoten wider.
Das Mobilitätsreferat ist in erster Linie der Verkehrssicherheit verpflichtet. Aspekte der Leichtigkeit des Verkehrs, der Energieeinsparung oder des Lärmschutzes können deshalb, wo immer notwendig, erst nachrangig berücksichtigt werden. Trotz dieser eindeutigen Aufgabengewichtung des Mobilitätsreferates hat eine vor einiger Zeit durchgeführte Umfrage gezeigt, dass die Landeshauptstadt München im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten mit die meisten LSA zu verkehrsschwachen Zeiten abschaltet. So werden derzeit rund 48% aller LSA im Hoheitsgebiet der Landeshauptstadt München zu verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet.Das Mobilitätsreferat wird nicht zuletzt aufgrund der oben erwähnten Gründe auch weiterhin an seiner bewährten Vorgehensweise festhalten. In enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium München werden die Betriebszeiten der LSA entsprechend dem vorhandenen Gefährdungspotential festgelegt. Letztlich entscheidet aber jede einzelne Verkehrsteilnehmer*in allein durch ihr Verhalten, ob LSA zu verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet werden können oder in Betrieb bleiben müssen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.