Preisexplosion bei den SWM I: Preisdeckel für Fernwärme
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 15.7.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, die Stadtwerke München (SWM) durch den Stadtrat zu beauftragen, „die Gestaltung des Verbrauchspreis bei der Fernwärme schnellstmöglich so anzupassen, dass folgende Punkte erreicht werden:
-Maximaler Verbrauchspreis von 85 Euro pro Megawattstunde (Euro/ MWh)
-Sämtliche Preisänderungen müssen in Zukunft im Stadtrat berichtet und begründet werden
-Für die Preisformeln dürfen dazu in Zukunft nur noch frei zugängliche Daten verwenden werden und keine Nutzung volatiler Marktdaten wie die der European Energy Exchange (EEX) geschehen, insbesondere des Faktors EEX Gas.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Preisänderungen bei der Fernwärme fallen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Auf die Fragestunde gem. § 69 GeschO zum Thema „Fernwärmepreise der SWM: Soziale Preispolitik oder Ausnutzung der Monopolstellung?“ in der öffentlichen Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats vom 5.10.2022 wird ergänzend verwiesen.
Wir haben die SWM um Stellungnahme zum Antrag Nr. 20-26/A 02919 gebeten, die wir nachfolgend im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Die Bundesregierung hat erkannt, dass die aktuelle Ausnahmesituation an den Energiemärkten eine große und teils existenzielle Herausforderung für viele Privatpersonen und Unternehmen darstellt. Aus diesem Grunde wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden erarbeitet hat. Vorgeschlagen ist die Übernahme der Dezember-Abschläge für Gas- und Fernwärmekunden und ab März 2023 eine Preisbremse für Gas und Fernwärme. Für dieFernwärme soll es für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs einen festen Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geben. Die Bundesregierung hat diese Vorschläge übernommen, in den nächsten Wochen werden die Einzelheiten der Umsetzung festgelegt. Die Regelung soll bis mindestens April 2024 gelten. Eine Preisbegrenzung wurde folglich bereits durch den Bund festgelegt.
Die in den Preisänderungsklauseln der SWM verwendeten Indizes orientieren sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an den Kosten der SWM für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie an den derzeitigen Verhältnissen am Wärmemarkt in München, der noch wesentlich durch den Einsatz von Erdgas und Heizöl geprägt ist. Entsprechend den Veränderungen der verwendeten Indizes ändern sich somit auch die Fernwärmepreise. Damit wird der Marktentwicklung möglichst eng gefolgt. Sowohl sinkende Preise als auch steigende, wie man sie derzeit im Markt sieht, werden zeitnah widergespiegelt.
Die Preisanpassung zum 1.7.2022 wurde ausgesetzt. Die Preisanpassung zum 1.10.2022 hat in reduziertem Umfang stattgefunden. Aus der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel hätte sich eine wesentlich stärkere Preiserhöhung ergeben. Aus wirtschaftlichen Gründen konnte diese Preisanpassung nicht erneut ausgesetzt werden, da insbesondere die Erdgas- und Kohlepreise aufgrund der Verwerfungen auf den Energiemärkten durch den russischen Angriffskrieg weiter sehr stark gestiegen sind. Diese enormen und außergewöhnlichen Preissteigerungen können durch die SWM nicht auf Dauer abgefedert werden.
Preisänderungen bei der Fernwärme erfolgen nach transparenten Regeln und vereinbarten Verträgen: Die Ergänzende Bedingungen der SWM Versorgungs GmbH für die Versorgung mit Fernwärme im Versorgungsgebiet München Stadt, Martinsried, Unterföhring - Anlage zur AVBFernwärmeV (https://www.swm.de/dam/doc/geschaeftskunden/fernwaerme/ergaenzende-bedingungen-muenchen-stadt.pdf) enthalten Preisänderungsklauseln, nach denen die Preise regelmäßig transparent angepasst werden. Diese Ergänzenden Bedingungen der SWM Versorgungs GmbH beruhen auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), die unter anderem auch die Ausgestaltung von Preisänderungsklauseln regelt.
Die Herleitung der Preise wird im Internet transparent dargestellt. Die verwendeten Indizes sind so gewählt, dass sie die Kostenentwicklung der SWM für Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme sowie die je-weiligen Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Marktdaten der EEX sind öffentlich zugänglich. Die Darstellung der Marktdaten umfasst dabei jeweils die letzten 45 Tage. Auf Anfrage stellen wir unsere Kunden die Einzelwerte zur Verfügung. Um unseren Kunden eine zusätzliche Möglichkeit zu geben, sich von der Korrektheit der von uns verwendeten Indizes zu überzeugen, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Darstellung der formelrelevanten Marktdaten auf einer Subsite der EEX.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.