Grundlagen für wirksame Sanktionen schaffen: Immobilien- und Transparenzregister im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.3.2022
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 22.3.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister setzt sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung für die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ein, um wirksame Sanktionen gegen Putins Machtzirkel und andere mafiöse Strukturen durchsetzen zu können. Um die Schattenfinanz auszutrocknen, braucht es folgende Maßnahmen:
-Ein umfassendes, europäisch vernetztes Transparenzregister ohne Schwellenwert und Ausnahmen
-Ein öffentliches und mit dem Transparenzregister verknüpftes Immobilienregister
-Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Immobilien und andere Vermögensarten
-Kapazitäten zur Ermittlung und Verhinderung von grenzüberschreitender und komplexer Geldwäsche mit dem Ziel Deutschland stärken.“
Zu Ihrem Antrag „Grundlagen für wirksame Sanktionen schaffen: Immobilien- und Transparenzregister im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ vom 22.3.2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Zunächst darf darauf hingewiesen werden, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung nicht unter die kommunale Zuständigkeit fällt und somit nicht zu den Aufgabenbereichen der Landeshauptstadt München gehört.
Angesichts der Tatsache, dass Transparenzregister in diesem Umfang schon existieren, wie es beispielsweise von der OECD1 unter anderem im Kampf gegen Steuerhinterziehung eingesetzt wird, ist dem vorhandenen Handlungsbedarf bereits Rechnung getragen worden.
Des Weiteren verfügt Deutschland selbst seit dem 27.6.20172 über ein Transparenzregister für andere bedeutsame Wirtschaftsbereiche, mit dem Ziel Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzuwirken und zu verhindern. Laut Pressemeldungen vom 23.8.2022 hat der Bundesfinanz-minister zur Bekämpfung der Geldwäsche und illegaler Finanzströme den Aufbau eines „Bundesfinanzkriminalamtes“ angekündigt.
Inwiefern die Einführung eines Transparenzregisters für die Immobilienbranche geplant ist, liegt in den Händen der Bundesregierung und nicht der Landeshauptstadt München. Jedoch wurde ein Antrag über die Erschließung eines zentralen Immobilienregisters bereits in der Vergangenheit vom Bundesrat abgelehnt.3 Trotzdem wurde am 29.4.2022 erstmals über solch einen Antrag in erster Lesung im Bundestag debattiert und dieser wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Federführung beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages) verwiesen.
Somit steht die Thematik weiterhin zur Diskussion.⁴ Nähere Erkenntnisse liegen zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Deshalb können die Vorhaben im Stadtratsantrag derzeit nicht beurteilt werden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
1OECD-Datenaustausch und Transparenzregister, 9.3.2021, Quelle: http://www.hlb-deutschland.de/oecd-datenaustausch-und-transparenzregister/
2Richtlinien (EU) 2015/849 – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
3http://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/immobilienregister-gegen-geldwae-sche_84342_539444.html , 26.3.2021
4Zentrales Immobilienregister sofort einführen https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001513.pdf