Littering in der Stadt und im Quartier Messestadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 12.11.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 12.11.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Trotz vieler Gespräche besteht sowohl im Stadtgebiet als auch insbesondere im Quartier Messestadt München „weiterhin ein massives Müllproblem im öffentlichen Raum im Quartier, ggf. zusätzlich begünstigt durch den Wind (Frischluftschneise).
Nicht nur die Anwohnenden, sondern auch die Besuchenden der Messe München und des (mit dem Deutschen Landschaftsarchitekturpreis gekürten) Riemer Park stört der Müll massiv.“
Um das Problem der Vermüllung/Littering im öffentlichen Raum zu verbessern, stellen Sie daher folgende Fragen:
Frage 1:
Wie kann es sein, dass auf Baustellen städtischer Wohnungsbaugesellschaften Müll und Sondermüll (Dämmwolle) offen verteilt abgelegt wird, ohne Sicherung?
Antwort:
Die GWG München führt im Quartier Messestadt München keine Baumaßnahmen durch und ist daher von der Anfrage nicht betroffen. Die von der GEWOFAG beauftragten Firmen vor Ort werden durch die beauftragte Bauleitung regelmäßig aufgefordert, den anfallenden Müll ordnungsgemäß zu lagern und vor allem zu entsorgen. Dies geschieht sowohl mündlich als auch schriftlich.
Leider halten sich Firmen gelegentlich nicht an die Vorgaben. Bei Nichtbeachtung wird der Müll zu Lasten der Verursacher geräumt.
Frage 2:
Was wird gegen herumfliegenden Müll und Sondermüll aus den Baustellen städtischer Wohnungsbaugesellschaften seitens der Baugesellschaften getan?
Antwort:
Die GWG München führt im Quartier Messestadt München keine Baumaßnahmen durch und ist daher von der Anfrage nicht betroffen. Nach Auskunft der GEWOFAG fanden Reinigungsaktionen zuletzt im September und Oktober 2021 statt. Bei diesen Reinigungsaktionen fällt auch auf, dass Passant*innen die Baustelle als Müllplatz benutzen. Zigarettenschachteln, Bauschutt anderer Baustellen und Möbel, bis hin zu KFZ-Teilen hat die Bauleitung der GEWOFAG in unregelmäßigen Abständen räumen lassen.
Die GEWOFAG zeigt sich insgesamt verwundert darüber, wie viel Abfall bei den regelmäßig groß angelegten Reinigungsaktionen zusammenkommt und hofft, dass die angrenzende Nachbarschaft aufgrund der Reinigungsaktionen ein verbessertes Müllbewusstsein zeigt.
Frage 3:
Welche Meldungen sind hierzu bei der Stadt in den Jahren 2019 – 2021 eingegangen und welche Konsequenzen gab es hieraus?
Antwort:
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sind keine Meldungen bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 4:
Welche Maßnahmen gegen Littering wurden seitens Baureferat und Kommunalreferat speziell für die Messestadt ergriffen und umgesetzt? Welche Maßnahmen/Vorschläge seitens des Bezirksausschuss und der privaten Initiativen wurden nicht umgesetzt und warum?
Antwort:
Das Baureferat teilte zu dieser Frage mit:
„Um die Frage des Vermüllungsgrades in der Messestadt Riem objektiv beurteilen zu können, wurde vom Baureferat vor ca. 5 Jahren das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA GmbH) mit der Beurteilung des Qualitätsniveaus der Reinigungssituation beauftragt. Dieses hat über 12 Monate die Situation der Reinigung in der Messestadt Riem kontrolliert, dokumentiert und ausgewertet. Das Ergebnis dieser Beurteilung war zusammengefasst, dass in der Messestadt Riem ein durchschnittliches Qualitätsniveau bei der Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen erreicht werden konnte.
Die Gründe hierfür waren, dass die privaten Bautätigkeiten mittlerweile weitgehend abgeschlossen und die Anliegerverpflichtung an Hausmeister-dienste vergeben waren. Außerdem wurde an kritischen Plätzen, wie z.B. Willy-Brandt-Platz oder Platz der Menschenrechte in Riem, die Reinigungsleistung intensiviert und dem Verschmutzungsgrad angepasst. Aus Sicht des Gutachters waren keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsqualität erforderlich.
Sämtliche Straßen und Plätze in der Messestadt Riem sind an eine Reinigungsfirma vergeben, sofern sie nicht der Anliegerverpflichtung unterliegen. Dies sind alles Plätze sowie die übrigen Verkehrsflächen vor städtischen Grundstücken oder Verkehrsflächen, in denen die Straßenmitte weiter als 12m von der Grundstückskante entfernt sind. Die Reinigungsleistung der beauftragten Firma, wie auch die Überwachung der Reinigung durch die Anlieger*innen, gemäß Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung, wird laufend durch Mitarbeiter*innen des Baureferates im Rahmen der Straßenkontrolle überprüft. Bei etwaigen Missständen wird nach Feststellung kurzfristig reagiert und die Beseitigung der Verunreinigung veranlasst. Das Baureferat steht hier auch mit den Hausmeisterdiensten in engem Kontakt.
Zudem fand am 14.6.2021 zwischen dem zuständigen Bezirksausschuss des Stadtbezirks 15 Trudering-Riem, der Initiative ‚Bunt und Sauber‘ und dem Baureferat ein Austauschgespräch statt. Hierbei wurde eine direkte und intensive Zusammenarbeit vereinbart.
Weitere Maßnahmen sind aus Sicht des Baureferates aktuell nicht notwend i g .“
Frage 5:
Wie plant die Stadt, das Quartiersproblem Vermüllung/Littering konzeptionell anzugehen und eine großflächige Lösung außerhalb privater, ehren- amtlicher Initiativen umzusetzen? Welcher Zeitrahmen ist hierfür gesetzt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Wie wird die touristische Besonderheit des Viertels (Internationale Messen & Riemer Park mit Deutschem Landschaftsarchitekturpreis) im Bezug auf ein repräsentatives Bild des Quartiers berücksichtigt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 7:
Wie wird im Rahmen des Klimanotstandes und im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Landeshauptstadt München auf das Problem der Vermüllung im öffentlichen Raum, besonders in der Frischluftschneise im Quartier, reagiert?
Antwort:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz teilt hierzu mit:
Mit dem Beschluss der Vollversammlung am 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525) hat der Stadtrat den Klimanotstand ausgerufen und sich zum Ziel gesetzt, schon bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Die Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität in ihrem eigenen Verantwortungsbereich bereits bis zum Jahr 2030 erreichen. Diese sehr ambitionierten Zielstellungen stehen im Einklang mit den Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Abkommens von Paris, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass die Erhitzung der Erde auf „deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad“ begrenzt wird.
Mit dem Grundsatzbeschluss I des Referats für Klima- und Umweltschutz (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03502) wurden im Bereich des Handlungsfelds „Lebensstile“ der Leitsatz „Nutzen und teilen statt besitzen – der Weg zur Kreislaufwirtschaft“ eingeführt und Ziele skizziert. Entsprechende Maßnahmen der Landeshauptstadt München sollen dazu führen, dass die Landeshauptstadt München Vorreiterin für einen positiven gesellschaftlichen Veränderungsprozess wird und erforderliche Voraussetzungen für nachhaltige Konsummuster sowie geringeren Ressourcenverbrauch geschaffen werden.
Die Landeshauptstadt München kann diese Entscheidungen der Bürger*innen bzw. des Privatsektors nicht direkt beeinflussen; allerdings stellen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Kommunikation und die Bewerbung nachhaltiger Lebensstile sowie Anreize und das Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen einen wichtigen Beitrag dar, damit die Unternehmen sowie die Bürger*innen kompetent informiert und motiviert werden und so einen Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit leisten können.
Im Grundsatzbeschluss II – Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05040) – werden im Handlungsfeld „Lebensstile und Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)“ mit dem Baustein „Weitere Konsumbereiche“ verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Förderung der Kreislaufwirtschaft und weitere Reduzierung der Abfallmengen im Bereichder Non-Food-Konsumgüter durch Wiederverwertung, Reparatur und dem Recyclen von Produkten zum Ziel haben. Beispiele hierfür sind -die Maßnahme „Abfallvermeidung und Kommunikation zum Thema Abfallvermeidung und Mülltrennung als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz – Mehrwertzentren in den Quartieren als Erweiterung des Gebrauchtwarenkaufhauses Halle 2“ (LS-3-2),
-die Maßnahme „Durchführung von Maßnahmen an Piloteinrichtungen im Zuge der Umsetzung des Konzepts für Abfallvermeidung und Trennung in Münchner Bildungseinrichtungen (LS-3-4) sowie die Maßnahme „Verpackungsfreien Einkauf und Take-Away stärken“ (LS 3-3).
Bei letzterer ist derzeit eine Beschlussvorlage des Referats für Klima- und Umweltschutz zur Beratung und Einrichtung einer Informationsplattform in Vorbereitung.
Zu dem in der Frage enthaltenen Aspekt „Wie wird (…) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Landeshauptstadt München auf das Problem der Vermüllung im öffentlichen Raum (…) reagiert?“ ist anzumerken:
Der Stadtrat hat das RKU am 28.7.2021 im Rahmen der Sitzungsvorlage „Aufbau eines Referats für Klima- und Umweltschutz und eines Gesundheitsreferats; Aufgabenumgriff des Referats für Klima- und Umweltschutz“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03435) beauftragt, gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen Vorschlag zur Etablierung eines Nachhaltigkeitsmanagements inkl. einer Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und zur Entscheidung vorzulegen. Ziel der Etablierung eines wirkungsvollen Nachhaltigkeitsmanagements ist die Erreichung der Ziele der Agenda 2030 sowie des von der Landeshauptstadt München sich selbst gesetzten Ziels der Klimaneutralität im Jahr 2030 (Stadtverwaltung) bzw. 2035 (Gesamtstadt). Ein Vorschlag wird dem Stadtrat voraussichtlich Mitte 2022 vorgelegt.